Kann man einen Club wegen Rassismus anzeigen?

18 Antworten

Prinzipiell ist eine Auswahl nach äußeren Merkmalen oder der Herkunft unzulässig. Was aber nicht verboten ist, dass sie generell Leute abweisen. So lange sie das aber nicht als Grund angeben wird es schwer das zu beweisen. Schlussendlich wirst du es nicht ändern können.

Der Club kann sein Hausrecht nach eigenem Ermessen ausüben!

Rechtlich gesehen kannst du den Einlass also nicht erzwingen.

Gut zu wissen:

Die Türsteher handelt in der Regel auf Weisung des Inhabers.

Mein Tipp:

Schreib den Betreiber an und schildere den Vorfall. Du solltest gezielt danach fragen, ob der Club prinzipiell südländisch aussehenden Gästen den Eintritt verwehrt.

Solltest du eine Antwort erhalten, wird wird sich der Betreiber auf jeden Fall distanzieren.

Gut möglich, dass er sich für das Verhalten des Türstehers entschuldigt.

Das ist zwar auch keine Garantie - macht die Sache aber vielleicht beim nächsten Mal etwas einfacher, z.B. wenn du dem Türsteher die Aussage seines Bosses vorlegst.

Allerdings solltest du dir auch überlegen, ob du dir den Eintritt wirklich erbetteln willst.

Für mich ist auch nicht so ganz nachvollziehbar, weshalb deine Freunde unter diesen Umständen trotzdem in den Club gegangen sind?

Fazit:

Rechtlich kannst du da leider nichts machen. Eventuell kannst du Bewertungsportale nutzen und über deine Erlebnisse berichten.

Unterm Strich wird dir jedoch nichts anderes übrig bleiben, die Entscheidungen der Türsteher akzeptieren zu müssen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn du die Energie und Ressourcen hast, versuch es auf jeden Fall. Ich meine es gab schon Personen die es vor dir geschafft haben die Wahrheit ans Licht zu bringen. Du solltest, aber den Vorfall schriftlich festhalten, damit du Details im Gedächnis behälst.


wiki01  24.06.2019, 17:38

Und was soll er da anzeigen?

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Mondmayer  24.06.2019, 19:38
@wiki01

Ja, ist schon klar, dass du hier dein Spielchen treiben möchtest. Ich fasse es kurz diskriminierung auf Grund der Ethnie, Hautfarbe etc. verstößt gegen das AGG und eine Person die benachteiligt wurde, hat anspruch auf Schadensersatz den man einklagen kann. Diskussion beendet, ich wünsche dir einen schönen Tag noch.

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wiki01  24.06.2019, 20:53
@Mondmayer

Ich diskutiere nicht. Ich kann in meinen Club reinlassen, wen immer ich mag. Einer Schadenersatzklage würde ich recht entspannt entgegen sehen. Dafür ist es ein Club, und keine Kneipe. Die eine erfolgreiche Schadenersatzforderung ist sicher kein Maßstab.

Und wenn ich es auf die Spitze treibe darf- dann zahle ich eben die 500 Euronen, und die Maske bleibt trotzdem draußen.

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1.) Man kann keine Firma anzeigen, keinen Club, keine Behörde, keine Partei, keine Kirche, keine Behörde, keinen Verein und auch nicht die Polizei.

Man kann nur Menschen, rechtlich genannt "natürliche Personen" anzeigen.

2.) Ich denke es gibt nur den Grund....

Ich denke..... dass Aliens und beherrschen, Elvis noch lebt und die Erde flach ist.....

Wegen sowas kann man nichtmal einen Menschen anzeigen. Sorry jetzt, beweise es oder lass es bleiben.

Wenn Dir jemand klar gesagt hat: "Hey, alter, Türken und sonstiges Volk von sonst wo her kommen hier nicht rein........ dann kannst Du selbstverständlich zivirlrechtlich vorgehen.

Anzeigen kann man das immer noch nicht, nichts für die Polizei. Zu sowas muss man dann einen Anwalt beauftragen, Klage zu führen.

Das bedeutet jedoch, Du trittst erst mal in Vorkasse und wenn Du nicht gewinnst, bist Du die Kosten los.

3.) Du hast keinen Rechtsanspruch drauf, in einen Club eingelassen zu werden.. Wenn die meinen Du kommst nicht rein, kommst Du da nicht rein.

Und wenn denen nur Deine Nase nicht passt oder Dein Blick, schwupp, bist Du draußen - und das ist rechtlich völlig in Ordnung so.


archibaldesel  24.06.2019, 17:59

Selbstverständlich kann man juristische Personen anzeigen. Juristische Personen sind rechtsfähig.

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feinerle  24.06.2019, 18:26
@archibaldesel

Aber nicht deliktfähig. Eine Firma kann keine Straftat begehen, das ist rechtlich nicht möglich. Nur natürliche Personen können dies.

Man kann sie verklagen, aber nicht anzeigen. Wenn im Namen einer Firma (oder sonst einer Organisation) eine Straftat geschieht, muss man zwingend herausfinden, welche natürliche Person dies begangen hat.

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Hausrecht der Betreibers - da kannst Du nix machen.

Tolle Kumpels hast Du, wenn sie Dich haben stehen lassen.