Kann man einen Arzt dafür verklagen?
es geht um eine Bekannte vor mir die seit längerem an psychogenen Krampfanfällen leidet (das sind krampfanfälle die epileptischen Anfällen sehr ähnlich sehen aber keine Veränderungen im EEG aufweisen und nicht gefährlich sind ) . Vorgestern ist sie deswegen wieder ins Krankenhaus gekommen und hatte dort auch noch mehrere Anfälle. Die Stationsärztin meinte zu ihr sie schauspielert alles und hat eine Psychiaterin gerufen.
könnte man diese Ärztin verklagen , wenn ja wo ?
7 Antworten
"psychogenen Krampfanfälle" = medizinische Sprechweise
sie schauspielert = deutsche Übersetzung dafür
Einschränkung: Wenn es psychogen ist, kann sie möglicherweise nichts dafür.
Verklagen geht nicht.
Ich hatte keine Lust, ein Referat über Traumafolgestörungen zu verfassen, wollte aber die Gleichsetzung von "psychogen" mit "geschauspielert" nicht unkommentiert stehen lassen - trotz Deiner großzügigen Einschränkung.
Einen Patienten nicht ernst zu nehmen ist leider nicht strafbar. Der Betroffene kann sich höchstens bei der Klinikleitung schriftlich beschweren.
Hallo Charlotte,
du kannst jeden verklagen. Wo? Ich würde es mal bei einem Gericht probieren ;-)
Allerdings bist du dann in der Beweispflicht. Du musst deine Behauptungen mit Gutachten belegen. Das Geld für die Gutachten streckst du natürlich vor.
Die Gegenseite wird auch nicht untätig bleiben und gegebenenfalls Gegengutachten vorlegen. Dann wird ein Obergutachter beauftragt. Dann erklärt dir der Richter das Wort "Prozessrisiko" nochmal ganz genau und du wirst schon langsam dahinter gekommen sein, welche Summen da schon im Vorfeld auflaufen.
Du nimmst dir am besten einen Rechtsanwalt der auf Medinzinrecht spezialisiert ist oder gleich einen aus einer der Top-Kanzleien - falls Geld bei dir keine Rolle spielt.
Unter uns - lass es sein, du hast keine Chance.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Kann man einen Arzt dafür verklagen?
Man kann jeden wegen allem verklagen - ob es zu einem Verfahren oder einer Verurteilung kommt, steht auf einem gänzlich anderen Blatt...
Im vorliegenden Fall stellt sich einfach die Frage: wegen was?
Eine Patientin mit bekannten psychogenen Krampfanfällen, die augenscheinlich erneut einen psychogenen Krampfanfall hat, durch den zuständigen Facharzt (hier eben der Psychiater) behandeln zu lassen, ist weder strafbar, noch ein Behandlungsfehler.
LG
Dafür, dass die Ärztin korrekt gehandelt hat, kannst du sie nicht verklagen, nein.
Ich denke wirklich nicht das sie korrekt gehandelt hat. Ich habe diese Anfälle selbst schon erlebt und gesehen wie blutender Schaum aus ihrem Mund kommt und so weiter. So was kann man nicht spielen. Die Ärztin hat sie nicht mal untersucht und einfach gesagt sie spielt alles
Deine "Übersetzung" ist Quatsch.