Aus der Schule rausgeworfen,Hilfe?

12 Antworten

Nachdem du mit 18 Jahren dem Grundsatz nach nicht mehr schulpflichtig bist, kann die Schulleitung dich in der Tat vom Unterricht - und damit auch vom Schulbesuch - ausschließen, wenn durch deine Krankheit ein geregelter Unterricht auch und insbesondere für die anderen Klassenmitglieder nicht oder nur noch begrenzt möglich ist. Diesbezüglich wird z.B. auch mit Epileptikern analog verfahren, jeweils im Einzelfall.
Und wenn ich lese "In 99 % der Fälle kann ich am Ende aber alleine nach Hause gehen", dann liegt hier ein erhebliches psychosoziales Krankheitsbild vor, welches - so tragisch das nun sein mag - es den anderen Schülern und auch den Lehrkräften schwer bis unmöglich macht, den Unterricht ordnungsgemäß durchzuführen. Schließlich hat die Schulleitung allen Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften gegenüber die Verpflichtung, den Rahmen für einen ordentlichen Ablauf zu gewährleisten. Das wird man - so noch Schulpflicht besteht - sicher mit größerem Entgegenkommen umzusetzen versucht sein. Ist aber eben keine Schulpflicht mehr gegeben, dann muss sich der Betroffene ggfs. extern unterrichten lassen und den Schulabschluss per Externenprüfung separat ablegen.

Kann mir nicht vorstellen, dass so was erlaubt ist... Ich würde klagen.
Kann ja nicht sein, dass man wegen psychischen Problemen rausgeworfen wird.

Was ich mir noch vorstellen könnte, dass du nur dann weiterhin in die Schule gehen darfst, wenn du professionelle Hilfe in Anspruch nimmst. Es kann nämlich auch nicht sein, dass du einfach nichts machst (oder bist du in Behandlung?). Das die Schule dann überfordert ist, ist schon verständlich.

Darf ich fragen, warum du so schreckliche Anfälle hast? :/
Die schränken dich echt extrem ein und erschweren dein Leben. Leider wird das nicht besser.. So ist ein Arbeitsleben kaum möglich.

joellesta1 
Fragesteller
 05.09.2016, 12:38

Ich bin seit knapp drei Jahren in Behandlung. vier mal stationär und sonst immer ambulant. Psychotherapeutisch und psychiatrisch....Danke für deine Antwort!

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TheTrueSherlock  05.09.2016, 12:39
@joellesta1

Autsch, das ist schon lang.. Ich hoffe es wird besser und du kannst die Schule weiter machen!

Hat sich deine Situation durch die Behandlung gar kein bisschen verbessert? :o

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joellesta1 
Fragesteller
 05.09.2016, 14:11

Nein...leider gar nicht. Im Gegenteil bei Therapiebeginn kamen Anfälle deutlich seltener vor als heute Danke dir!

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TheTrueSherlock  05.09.2016, 14:25
@joellesta1

:/ Du hast auch sehr viel schon ausprobiert ._. Sonst hätte ich dir geraten, noch eine andere Behandlung auszuprobieren oder andere Kliniken/Therapeuten etc. zu testen.

Durch die Aufbereitung von Geschehnissen können sich Symptome von psychischen Krankheiten verschlimmern, dennoch ist es bei dir schon sehr lange schlimmer ._.

Da ich mit meinem Latein am Ende bin, will ich dir nur noch auf YouTube "LiviaFlorentine" vorschlagen. Sie hat ebenfalls u. a. PTBS und macht darüber Videos. Es könnte dir helfen dich nicht ganz alleine zu fühlen, mal verstanden zu fühlen, jemand zu haben, der ebenfalls diese Probleme hat und eventuell kannst du dir paar Tipps abschauen, damit umzugehen.

https://www.youtube.com/watch?v=nYcbKxpHfUk
Sie achtet darauf möglichst NICHT zu triggern. Dennoch weiß ich ja nicht, was bei dir der Grund für deine PTBS ist.

Alles Liebe :)

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Da wir nicht beurteilen können, wie oft und wie schwer diese Anfälle sind, kann man dazu eigentlich schlecht Stellung nehmen.

Er hat Dich nicht rausgeworfen, er hat Dir mitgeteilt, dass Du künftig dem Schulunterricht nicht mehr beiwohnen kannst. Hoffe ich doch zumindest schwer, dass er das so formuliert hat.

Das einzige, was Du machen kannst, ist ein ärztliches Attest vorlegen, dass Du in der Lage bist, am Schulunterricht teilnzunehmen. Da Du nicht mehr der Schulpflicht unterliegst, ist die Schulleitung leider auch nicht verpflichtet, Dich dort als Schülerin zu führen.

Sollte das nicht klappen mit dem Attest, kann man doch mit Sicherheit mit der Schulleitung vereinbaren, dass Du den Unterrichtsstoff über das Internet übermittelt bekommst und zu Hause lernst und nur die Prüfungen in der Schule ablegst. Das kann unmöglich ein ernsthaftes Problem darstellen.

Und wenn Dir auch hier noch Probleme bereitet werden, dann wende Dich an das Städtische Schulamt! Nicht aufgeben. Auch kranke Menschen haben ein Recht auf Schulbildung.

Alles Gute für Dich. lg Lilo

So leid es mir für Dich tut, aber die Schule ist nun mal kein Heil- und Therapiezentrum!

Und so wie Du das oben beschreibst, störst und behinderst Du den Unterricht aller! Und das dürfte auch nicht in Deinem Sinne sein!

Du schreibst, dass die Schule im engen Kontakt zu Deinen Ärzten steht! Ich kann mir dann z. B. nicht vorstellen, dass die Schule das dann nicht vorher mit denen besprochen hat bzw. diese hierüber informiert hat.

Wie ist denn überhaupt die zukünftige Prognose? Kannst Du denn später und auch zukünftig unbeschwert am Arbeitsleben teilnehmen?

Ich drücke Dir auf jeden Fall fest die Daumen und eine hoffentlich baldige Genesung! Alles wird gut!!!

Sprich unbedingt mit deinem Anwalt und lass dich in rechtlichen Dingen aufklären. Habe selber leider kein Jura studiert und kann dir dazu nichts genaueres sagen. Das Ganze kommt mir allerdings recht komisch vor. 

FordPrefect  05.09.2016, 13:10

Sprich unbedingt mit deinem Anwalt

Wozu? Und wer soll den bezahlen (Verwaltungsrecht ist in keiner RSV abgedeckt)? Die möglichen Schritte sollten doch wohl zunächst mal mit der Schulleitung selbst respektive dem Kultusministerium als Rechtsaufsicht besprochen werden. Ein Verwaltungsrechtsverfahren kostet ein Vermögen, dauert ewig und hilft dem Problem nicht ab. Bis da eine Entscheidung gefällt wurde, ist ihr Schulabschluss vermutlich längst passé.

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SebiXDLP  05.09.2016, 16:38
@FordPrefect

Dass man das zuerst mit der Schulleitung besprechen sehe ich ein. Aber falls man wirklich abgewiesen wird, kann man das doch nicht einfach so hinnehmen, irgendeine Lösung muss es doch geben. Zumindest hängt davon zu einem Teil die Zukunft ab. :/

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FordPrefect  06.09.2016, 09:29
@SebiXDLP

Der richtige (und m.E. einzig zielführende) Weg ist der, entweder mit der Schulleitung oder mit dem zuständigen Ministerium als Rechtsaufsicht eine konstruktive Lösung zu finden. Wie gesagt - ein Rechtsanspruch auf Unterricht besteht hier nicht, da die Schulpflicht bereits erfüllt wurde. Natürlich kann man parallel dazu mit einem FA für Verwaltungsrecht eine Beratung vereinbaren, welche möglichen Schritte man gehen kann. Aber der Betroffenen wird das nicht helfen, jedenfalls nicht so zeitnah, dass sie ihren Abschluss ungestört weiterverfolgen könnte. Genau *weil* es um die Zukunft geht, wäre der Weg der Verwaltungsrechtsstreits der falsche.

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SebiXDLP  06.09.2016, 22:33
@FordPrefect

Vielen Dank für deine ausführliche und informative Antwort.

Ich persönlich finde es schade, dass man wegen einer Krankheit von der Schule verwiesen werden kann und fast nichts dagegen machen kann. 

Ich wünsche dir noch einen schönen Abend 

dein Sebi

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