Kann man eine Yamaha R6 mit 18 fahren?

5 Antworten

Klasse A beschränkt, Krafträder mit max. 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Nach 2 Jahren Führerscheinbesitz der Klasse A bist du dann ohne Beschränkung der Leistung. Oder ab 25 Jahren Direkteinstieg.

Du musst die also erst auf 25 kW drosseln lassen, wenns denn geht, A1 als Vorbesitz wird bezüglich der Beschränkung dabei nicht angerechnet.

Ab 19.01.2013 ändert sich das aber: dann ist es Klasse A2, 35 kW und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

Moin :) Wenn du A(beschränkt) hast dann musst du sie für 2 Jahre auf 34PS drosseln lassen. Deine Probezeit verlängert sich nicht falls du schon den B Schein hast.

LG

Du kannst sie nur gedrosselt fahren. Ausnahme mit 16 A 1 gemacht und keine Verlängerung.

Jensmen 
Fragesteller
 11.06.2011, 22:18

Also wenn ich mit 16 den A1 gemacht hätte, könnte ich sie mit 18 ohne zu drosseln (600ccm und um die 70 - 90 PS) fahren? und was meinst du mit ''keine Verlängerung''

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Leon97531  11.06.2011, 23:15
@kaesefuss

Es gibt keine Ausnahme mit dem A1, dort entfällt ab dem 18. Geburtstag lediglich die Drosselung auf 80 km/h, und dies ist nicht Probezeitabhängig, dies gilt auch dann wenn die Probezeit um 2 Jahre verlängert wurde.

Mit Klasse A1 darf er egal welches Alter max. 125 cm³ und max. 11 KW fahren, und bis 18 wie erwähnt eine Drosselung auf 80 km/h.

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Eichbaum1963  11.06.2011, 23:16
@kaesefuss

Das ist klar, die Probezeit beginnt ab A1, hat aber nichts mit der Drosselung von A beschränkt zu tun. Das sind immer 2 Jahre ab Erteilung der Klasse A. Es sei denn, er macht Klasse A erst mit 25.

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rolandnatze  12.06.2011, 05:08

@kaesefuss: Blödsinn... geht nur gedrosselt, woher hast du diesen quatsch ??

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Kurz gesagt:Mit 18 kann man sich den Schein sparen ausser man will mit 20 die 1000er Maschinen rocken oder? >;]

nein, musst die Drosseln....