Yamaha yzf-R6 drosseln und mit A2 fahren?

2 Antworten

Ja, wenn der Führerschein vor dem 28. Dezember 2016 gemacht wurde darf man in Deutschland eine solche Maschine fahren!

Außerhalb Deutschlands nicht!

Mit einem zu neuen Führerschein nicht!

Beides wär eine Straftat und zwar "Fahren ohne Fahrerlaubnis"

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – KFZ Meister
Dwillron 
Fragesteller
 12.06.2017, 21:11

hmmm.... bin 17 und wollte den A2 noch machen. aber danke für die antwort. im notfall tuts die r3 auch :D

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Nonameguzzi  12.06.2017, 21:13
@Dwillron

muss es wohl...

Oder lieber eine CBR500R oder CBR650F die erste ist ab werk schon bei 48ps und die 650er ist bei 86Ps und darf somit auf ein A2 Level gedrosselt werden.

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Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. 

Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen.

 Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW für die Klasse A2 darstellen. 

Jeder, der die Klasse A2 ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27.12.2016 erworben hat, darf auch zukünftig in Deutschland entsprechend gedrosselte Big-Bikes fahren .

Wichtiger Hinweis für das Ausland

Vom Führen dieser Krafträder im Ausland ist bereits jetzt abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben. 

Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen bereits jetzt Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Dies wiederum hat neben der Strafe auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen.