Kann man den TIerschutz/Veterinäramt einschalten?

6 Antworten

Hallo, 

der Tierschutz kann für den Hund nix machen, ausser ihn in eine Pflegestelle unterbringen oder ihn in ein neues zu Hause zu vermitteln, sobald man die Genehmigung hat, das Tier zu beschlagnahmen. 

Entscheiden tut das das Veterinäramt - dahin musst du dich wenden. 

Es ist zwar ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und hier besteht auch Handlungsbedarf. Allerdings arbeiten Ämter extrem langsam, vor allem das Veterinäramt sieht Tierleid kaum. Oft gibt es auch erst zig Auflagen, die die Besitzer erfüllen müssen ehe ihnen das Tier weggenommen wird. Hängt allerdings auch sehr vom Amt ab. Gibt Regionen mit tierlieben Amtstierärzten, die schnell aufräumen, dann hingegen gibts wieder welche die nur zum Kaffee trinken im Büro sitzen. 

Ich hoffe hier wird schnell gehandelt!

Mit freundlichen Grüßen

VanyVeggie

Als erstes möchte ich Dir zu Deiner Zivilcourage beglückwünschen und ich finde es super, dass Du den Hund von solchen Leuten weggeholt hast. Jetzt gibt es aber ein rechtl. Problem, denn lt. Strafrecht ist ein Tier eine Sache und somit hast Du genau genommen Diebstahl bzw Raub begangen. Dagegen zu halten ist die schlechte Behandlung, die lt. im Zivilrecht Verstoß gegen das Tierschutzgesetzt betrifft. Strafrechtl. könnte aber nur der Eigentümer des Tieres Anzeige erstatten, der wiederum aber gegen den Tierschutzparagraphen verstoßen hat. Wie ich aus Erfahrung unsere Rechtsprechung kenne, wird das Eigentum dem Tierschutz vorgezogen, also der "Raub" als schlimmer eingestuft als die Tierquälerei. Du hast den Hund jetzt noch? Kennen diese Jugendlichen Deine Adresse oder haben die überhaupt was angedeutet? Wenn Du jetzt Anzeige erstatten würdest müßte der Hund lt. Gesetz wieder an den Besitzer gehen, falls der ihn noch will. Erfahrungsgemäß sind Menschen die so schlecht mit Tieren umgehen, im untersten sozialen Unfeld, oft auch  im kriminellen Milieu und absolut  uneinsichtig. Du könntest jetzt den Hund behalten und annonym bei Tierheimen Namen und Adresse nennen, damit diese Leute kein Tier mehr bekommen, zumindest vom Tierschutz. Dann kann niemand in Erfahrung bringen, wo Du den Hund hälst....

Polizei ist fast immer ignorant oder tatenlos oder auch einfach nur unwissend, also auf gar keinen Fall eine Hilfe. Sicher gibts Ausnahmen, ich habe noch keine erleben dürfen. Der Amtsveterinär wird in der Regel, wenn nicht nachweisbare Verletzungen, offensichtl. Unterernährung etc. ins Auge springen keine Beschlagnahmung durchführen. Auch das weiß ich aus langjährigen Tierschutzerfahrungen heraus.

Ich an Deiner Stelle würde es so machen, wie genannt: Den Hund behalten, annonym bei sämtl. Tierschutzvereinen und Tierheimen die Leute anprangern damit sie auf eine schwarze Liste kommen und auch Züchter darüber informieren. Allein zum Schutz des Tieres, denn diese Leute werden sich nicht bessern, ganz im Gegenteil! Und niemand wird sich dem Tier annehmen bis es irgendwann mal spurlos verschwunden ist...

glaube ich nicht der Tierschutz hat in Deutschland kaum Bedeutung.

tryanswer  19.01.2017, 18:16

Was treibt dich zu dieser unqualifizierten Aussage? Du solltest mal das Grundgesetz lesen.

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Biberchen  19.01.2017, 18:18
@tryanswer

hier wurde aber nicht nach dem Grundgesetz gefragt! Gesetzte sind gut, aber wenn sich niemand daran hält dann bringen sie nichts.

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Was soll der tierschutz, das sind private organisationen, die unter umstaenden im auftrag staatlicher stellen handeln.

Du hast also einen fremden hund genommen und etwas beobachet, was Dich stoert. Wer an ein fremdes tier geht, sollte sich der gefahren bnewust sein und ist rechtlich bestenfalls in einer grauzohne. Das ein Mensch unter 16y gar nicht halter eines saeughetieres sein darf .... also weder einer maus noch eines hundes .... ist klar, bereits daraus laesst sich ja ableiten, dass kinder unter 16y gar nicht und unter 18y nur bedingt geistig und koerperlich in der lage sind einen hund zu fuehren.

Zustaendig waere die jeweilige Ordnungsbehoerde, dem waere das auch zu melden.

Animallover234  19.01.2017, 19:10

Man kann mit unter 16 Jahren mit keinen Hund umgehen? Komisch dass ich unseren Hund mit 14 fast komplett alleine erzogen habe und jeden Tag 3 mal gassi gegangen bin. Noch komischer ist es dass andere Hundebesitzer mir immer wieder sagen wie gut unser Hund erzogen ist

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James131  19.01.2017, 19:15
@Animallover234

Komisch, dass Deutsches Tierrschutzgesetz gilt, komisch, dass Deine darstellung nicht allgemeingueltig ist, wie das reale leben zeigt.

Noch komischer, dass viele leute viel sagen und schreiben. So erzieht einer einen hund, der andere bildet den hund aus ..... koimiusch, dass das fueer Dich ein wortspiel ist, real aber einen wesentlichen unterschied macht.

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Animallover234  19.01.2017, 19:12

Mit unter 16 Jahren kann man nicht mit einem Hund umgehen? Komisch dass ich mit 14 unseren Hund fast komplett alleine erzogen habe und dass andere Hundebesitzer uns loben wie gut ich sie erzogen habe...

Ich glaube das mit dem Alter kann man das nicht verallgemeinern.

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James131  19.01.2017, 19:26
@Animallover234

Mensch kann es nicht verallgemeinern?

Sicher, es wird vermutet, jeder kann also das gegenteil im individuellen fall belegen

Allein eine lachhafte behauptung ist weder ein beleg noch ein nachweis.

Selbsdtverstaendlich bleiben dann noch so anderre fragen, wie die der haftung und der versicherung.

Noch mal, eigenlob ist das lob mit dem groessten geruch, wenn Du so gut bist, hast ja sicher nachweise und von Dir ausgebildete und gefuehrte hunde pruefungen ohne ende, die das ganze objetiv nachweisen kopennen ......

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Kann ich den Tierschutz einschalten oder geht das nicht?

Du kannst den örtlichen Tierschutzverein fragen, ob sie das für dich beim Veterinäramt melden, wenn du's selbst nicht machen willst oder kannst. Die dürfen selbst nämlich auch nichts machen, höchstens mal beraten.

https://www.tierschutzbund.de/ihre-fragen-unsere-antworten/allgemeines-und-rechtliches.html