Kann man Ausbildung zweimal verlängern?
Hallo,
gemäß Paragraph 8 Absatz 2 BBiG kann man seine Ausbildung bei Bedarf um max. 1 Jahr verlängern (wegen Nichtbestehen Prüfung bsp.), bis zum nächsten Prüfungstermin.
Eine Freundin hat dies für ein halbes Jahr verlängert und die Wiederholungsprüfung leider auch vergeigt.
Es gibt aber noch eine dritte und letzte Prüfung damit Sie die Ausbildung besteht.
Kann Sie erneut um ein halbes Jahr verlängern? Wir finden keine Gesetzesgrundlage dazu.
Danke.
3 Antworten
Der § 21 BBiG ist dabei etwas irreführend, weil dort geschrieben steht, dass sich das Ausbildungsverhältnis auf Verlangen des Azubis bis zur nächsten Abschlussprüfung, höchstens jedoch ein Jahr, verlängert.
Das heißt aber nicht, dass das Ausbildungsverhältnis nicht noch einmal verlängert werden kann, wenn die Wiederholungsprüfung nach einem halben Jahr ebenso nicht bestanden wird.
Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich von Wiederholungsprüfung zu Wiederholungsprüfung (auf Verlangen des Azubis), aber eben maximal nur ein Jahr.
Ist die 3. und damit letzte Prüfung innerhalb der Jahresfrist kann sie noch einmal beim Betrieb verlängern.
Siehe auch:
Verlängerung der Ausbildungsdauer - IHK Düsseldorf - IHK Düsseldorf
Aber auch wenn das Jahr abgelaufen ist, kann die Abschlussprüfung wiederholt werden, dann allerdings rein schulisch.
Nach meiner Einschätzung ja. Im Zweifel noch einmal die Kammer befragen.
Ihre Kammer meinte ihre Ausbildungsstätte KANN, aber muss nicht verlängern. Sie fassen wohl das Gesetz anders auf...
Komisch alles :D
Ich wette, wenn sie jetzt nochmal bei der Kammer anruft und da einen anderen Mitarbeiter dran hat, bekommt sie wieder eine andere Meinung ;-)
Ein Mitarbeiter meinte nochmalige Verlängerung geht, ein anderer nicht. Sie stellt nen Antrag und schaut dann was rauskommt...
Bist du dir denn 100% sicher dass, so wie dus beschrieben hast mit den Wdh Prüfungen innerhalb der Frist, sie auch erneut verlängern kann?
Ich orientiere mich nur an den Aussagen der IHK, die man auch im Internet findet. Google sagt zum Großteil ja, zu 100% sicher bin ich mir nicht.
Wir hatten zwar auch mal eine Azubine, die zweimal verlängert hat, allerdings haben wir da schon freiwillig zugestimmt.
Sollte das abgelehnt werden, dann sollte sie mal einen Anwalt befragen.
Hm okey. Sie erstellt nen Antrag und schickt den noch raus.
Wie soll man den schreiben? Am besten so wie dus erklärt hast, dass die drittd Prüfung innerhalb der Jahres frist liegt und so? 😅
Hallo Fragesteller718,
sie kann noch einmal verlängern, der Ausbildungsbetrieb ist dazu aber nicht verpflichtet.
Eine Verpflichtung besteht nur für maximal ein Jahr, wie es im Berufsbildungsgesetz (BBiG) auch steht.
Er kann aber freiwillig verlängern. Tut er das nicht, sollte sich deine Freundin an die Kammer (IHK oder HWK) wenden. Diese beraten bei den weiteren Schritten.
emesvau
Das mit dem einen Jahr stimmt. Sie hat aber bis jetzt nur halbjährlich verlängert, somit könnte Sie doch nochmal halbjährlich verlängern und der Betrieb ist verpflichtet Sie zu übernehmen oder nicht?
(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
Nein. Da habe ich mich auch falsch ausgedrückt. Höchstens um ein Jahr. Sprich der Betrieb muss die Auszubildende nicht weiter beschäftigen.
Ach so jetzt verstehe ich. Bei Ihr gibt es eben zwei Wiederholungsprüfungen, deswegen sind wird verwundert ob man Sie nicht trotzdem übernehmen muss...
Leider nein. Nur einmal, wenn bspw. die Wiederholungsprüfung erst in einem Jahr stattfindet.
Der Gesetzgeber mutet den Ausbildungsbetrieben nur länger als ein Jahr nciht zu.
Bei ihr finden zwei Wiederholungsprüfungen ein einem Jahr statt. Darum dachten wir, da die 1. Wiederholungsprüfung im ersten Halbjahr war, dass eine weitere Verlängerung für die zweite Prüfung im zweiten Halbjahr möglich ist. Da beide Prüfungen im Rahmen des eines Jahres wären, wo man höchstens verlängern kann.
Ja, das ist leider nicht der Fall.
Aber sie kann die Prüfung dennoch wiederholen, denn sie braucht keinen Ausbildungsbetrieb dafür. Bekommt in der Zeit nur kein Geld.
Deswegen sofort die Kammer kontaktieren!
Welche Ausbildung macht sie denn? In meiner Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin durfte man eine Prüfung nur einmal wiederholen. Wenn man die Wiederholungsprüfung nicht bestanden hat, ist man raus.
Genau das war unser Gedankengang, vielen Dank für die Erläuterung!
Die zweite Wiederholungsprüfung ist noch in der Jahresfrist, also im zweiten Halbjahr dessen. Das sind doch mal gute Neuigkeiten :)
Dementsprechend wäre der Betrieb zur Übernahme bzw. Fortführung des Ausbildungsverhältnisses bei Antrag verpflichtet, korrekt? § 8 Abs. 2 BBiG