Kann man als jugendlicher in den Fahrzeug papieren stehen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Minderjähriger kann die Zulassung eines Fahrzeuges beantragen, wenn seine gesetzlichen Vertreter einwilligen (§§106, 107 BGB). Hierzu ist eine schriftliche Einwilligung gegenüber der Zulassungsbehörde abzugeben


aaron682 
Fragesteller
 03.08.2022, 16:36

Cool danke

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Kommt drauf an...

...und ich wollte da wissen da es ja den Fahrzeugführer, gibt also der wo das auto fahren darf und den Besitzer dem wo das auto gehört, in dem fall bin ich das.

Irrtum - der Besitzer ist nicht der Eigentümer! Es gibt beim Kraftfahrzeug den Fahrzeughalter (steht in der Zul.bescheinigung Teil 2, muß aber nicht der Eigentümer sein!), den Versich.nehmer, den Beitragszahler, den Besitzer des Fahrzeugs (welcher gerade das Fahrzeug bewegt: kann auch ein Dieb sein!) und schließlich den Eigentümer, welcher im Kaufvertrag steht!

Soll ein Fahrzeug auf eine minderjährige Person (unter 18 Jahren) zugelassen werden, ist die Einwilligungserklärung der Eltern erforderlich. Die beim jeweiligen Zulassungsvorgang genannten Bedingungen gelten zusätzlich: Kraftfahrzeug online zulassen.

https://www.stuttgart.de/vv/leistungen/kraftfahrzeug-zulassen-minderjaehrige.php

https://www.bussgeldkatalog.org/kfz-zulassung-unter-18-jahren/

wie z.B..: Auto zulassen unter 18

Wann ist eine Kfz-Zulassung unter 18 Jahren möglich?

Wenn es darum geht zu entscheiden, wer als Fahrzeughalter bestimmt werden soll, bestehen durchaus einige Freiheiten. So muss der Halter z. B. nicht zwingend identisch mit dem Eigentümer des Fahrzeugs sein. Das ist etwa beim Leasing der Fall. Und auch wenn der Fahrzeughalter derjenige ist, der die Kfz- Haftpflichtversicherung abschließen muss, muss er nicht unbedingt auch der Versicherungsnehmer sein.
Sehen diese Freiheiten aber auch die Möglichkeit vor, ein Auto auf einen Minderjährigen anzumelden? Die Antwort lautet: Ja und nein. Eine Kfz-Zulassung unter 18 Jahren ist grundsätzlich möglich, allerdings nur wenn eine von zwei Bedingungen erfüllt ist:
  • Der Minderjährige besitzt die erforderliche Fahrerlaubnis für das zulassungspflichtige Fahrzeug. Dies kann z. B. ein A1-Führerschein sein, welcher schon mit 16 Jahren erworben werden kann, oder auch die Prüfbescheinigung für das Begleitete Fahren ab 17.
  • Der Minderjährige gilt als schwerbehindert. In diesem Fall kann die Kfz-Steuer für das Auto verringert werden oder sogar entfallen. Allerdings darf das Fahrzeug dann auch nur für Fahrten eingesetzt werden, die mit der Beförderung oder der Haushaltsführung der behinderten Person im Zusammenhang stehen.
Wird keine der beiden Voraussetzungen erfüllt, ist eine Kfz-Zulassung unter 18 Jahren nicht möglich.

Gruß einer Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung