frage zum begleiteten fahren wegen probefahrt?

6 Antworten

Du hast den B17 Führerschein und der ist auf kein bestimmtes Fahrzeug festgelegt.Wichtig ist nur das die begleitende Person die festgelegte ist.Vorsichtshalber solltest du nachfragen wie der Wagen versichert ist.

Grundsätzlich gilt: Jeder Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr der ein angemeldetes Fahrzeug bewegt ist VERSICHERT! Ganz egal wie alt oder welche sondervorraussetzungen wie in deinen Fall geschaffen ist.

Wenn der Versicherungsnehmer bzw. Fahrzeughalter dich mit SEINEM Fahrzeug fahren lässt und dort sollte etwas passieren, kann er dich keinesfalls dafür haftbar machen! Der einzigste der dort hinsichtlich der Versicherungssumme belangt werden könnte im Falle eines Schadens ist wieder der Versicherungsnehmer!

In der Regel sollte man Versicherungen vorher darauf hinweisen das fremde Personen bezügliuch einer Probefahrt das Fahrzeug bewegen könnten.

In jedem Fall kannst du bedenkenlos das Fahrzeug bewegen, solange der Fahrzeughalter dir die Zulassungsbescheinigung Teil 2 aushändigt, denn diese berechtigt dich zum führen dieses KFZ!

solange der Fahrzeughalter dir die Zulassungsbescheinigung Teil 2 aushändigt, denn diese berechtigt dich zum führen dieses KFZ!

Die Berechtigung zum Führen des Fahrzeugs ergit sich aus dem Besitz der Fahrerlaubnis.

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Es wird nicht das Fahrzeug im Führerschein eingetragen, mit dem Du fahren darfst. Es ist nur wqichtig, dass dein Vater neben dir im Fahrzeug sitzt.

jetzt meine frage: darf ich auch mit dem auto fahren wenn mein vater dabei ist

Ganz kurz und knapp: In Begleitung einer in die BF17-Bescheinigung eingetragenen Begleitperson, darfst Du jedes zugelassene Fahrzeug der Klasse B fahren.

Selbstverständlich darfst du in Begleitung deines Vaters auch mit einem fremden Wagen fahren. Deine Prüfbescheinigung ist nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. 

Dabei ist aber zu beachten, dass evtl. die Versicherung des Verkäufers Fahrer unter 25 Jahren ausschliesst oder die Fahrer persönlich angemeldet werden müssen. Falls du einen Unfall baust, könnte das ganz schön unangenehm werden, da dann erhebliche Kosten auf dich zukommen. 

Dabei ist aber zu beachten, dass evtl. die Versicherung des Verkäufers Fahrer unter 25 Jahren ausschliesst oder die Fahrer persönlich angemeldet werden müssen. Falls du einen Unfall baust, könnte das ganz schön unangenehm werden, da dann erhebliche Kosten auf dich zukommen. 

Da muss ich mal Einspruch einlegen, für den Fragesteller hat dies gar keine zusätzlichen Konsequenzen.

Lediglich für den Versicherungsnehmer könnte dies eine Beitragsrichtigstellung und Vertragsstrafe zur Folge haben, aber hier in dem Fall, bei einer Probefahrt wegen Kaufabsicht, auch dann nicht für den Versicherungsnehmer.

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@Antitroll1234

Es ist schon richtig, dass sich die Versicherung an den Versicherungsnehmer wendet. Allerdings wird dieser den durch den Unfall entstandenen Schaden ja ersetzt haben wollen.

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@Interesierter

Allerdings wird dieser den durch den Unfall entstandenen Schaden ja ersetzt haben wollen

Das wird für die regulierende Versicherung des Versicherungsnehmers aber schlecht aussehen, die Versicherung bekommt da von niemanden etwas ersetzt.

Die Versicherung muss im vollen vertragsumfang Umfang leisten, selbst eine Beitragsrichtigstellung oder gar Vertragsstrafe ist in diesem Fall bei Ausschluss eines bestimmten Fahrerkreises des Versicherungsnehmers bei einer Probefahrt eines Kaufinteressierten nicht möglich ;-)

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@Antitroll1234

Ich meinte hier die erhöhten Beiträge durch die SFR Rückstufung oder eine eventuelle Vertragsstrafe, wenn der Fahrer nicht zum gemeldeten Fahrerkreis gehört.

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@Interesierter

Ich meinte hier die erhöhten Beiträge durch die SFR Rückstufung

SFR Rückstufung erfolgt bei einer Schadensregulierung, da spielt es keine Rolle ob im Fahrerkreis eingeschlossen oder nicht.

oder eine eventuelle Vertragsstrafe, wenn der Fahrer nicht zum gemeldeten Fahrerkreis gehört.

Dies kann auf den Versicherungsnehmer zukommen, nicht auf den Fragesteller.

In diesem Fall aber wie erwähnt auch nicht für den Versicherungsnehmer.

Wie gesagt mein Einspruch gilt für diese getätigte Aussage:

Dabei ist aber zu beachten, dass evtl. die Versicherung des Verkäufers Fahrer unter 25 Jahren ausschliesst oder die Fahrer persönlich angemeldet werden müssen. Falls du einen Unfall baust, könnte das ganz schön unangenehm werden, da dann erhebliche Kosten auf dich zukommen. 

Es kommen dann dadurch keinerlei Kosten auf den Fragesteller zu.

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