Wem gehört das Auto?

3 Antworten

Von Experte DerSchopenhauer bestätigt

Das Fahrzeug gehört (Eigentümer) immer denjenigen, der das Fahrzeug auch erworben hat - in dem Fall: Oma.

lg

Marc6235 
Fragesteller
 07.04.2023, 01:44

Ja aber der Halter muss sich doch um die Fahrtüchtigkeit kümmern? Wenn dies nicht gegeben ist, darf er dies doch nicht erlauben oder ?

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Cclass  07.04.2023, 01:48
@Marc6235

Der Fahrzeughalter ist lediglich für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs verantwortlich, Wartung etc.

Die Entscheidung, ob das Fahrzeug letztendlich aber "stehenbleibt" liegt beim Eigentümer - denn er hat die höhere Macht an seinem Eigentum, was damit geschieht.

lg

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Oma hat das Auto gekauft. (Kaufvertrag ist da)

Oma hat einen Eigentumsnachweis.

Vater ist auf beiden Papieren Teil 1 und 2 eingetragen.

Das ändert nichts an der Lage.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Kfz-Meister

Der Kaufvertrag ist maßgeblich. Die Oma ist nach wie vor Eigentümerin des Fahrzeugs. Der Vater könnte gerichtlich dazu gezwungen werden, die Papiere heraus zu geben.