Kann ich während der Probezeit kündigen (Bofrost)?
Kann ich während der Probezeit die ein halbes Jahr dauert kündigen wann ich will? Habe etwas von einer Frist von 2 Wochen gelesen.
4 Antworten
Wenn die Probezeit "klassisch" vereinbart wurde, dann kannst du jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen in dieser Zeit, bis zum letzten Tag der Probezeit, ja. Bedeutet, dass du diese zwei Wochen noch weiter arbeiten musst, aber dann der Vertrag endet. Die Frist läuft ab dem Tag, wo der Arbeitgeber deine schriftliche (!) Kündigung (auf Papier, mit Originalunterschrift!) vorliegen hat, nicht ab dem Datum, was du auf das Schreiben schreibst!
Zwingen kann er dich natuerlich nicht. Er kann aber Schadensersatz von dir verlangen, wenn ihm durch dein unentschuldigtes Fernbleiben ein nachweisbarer Schaden entsteht, der bei vertragskonformem Verhalten deinerseits nicht entstanden waere.
Wenn ich regulär kündige und die 2 Wochen weiter mache doch nicht?
Wenn arbeits- oder ggf. tarifvertraglich nichts anderes wirksam vereinbart wurde, gelten bei unbefristeten Arbeitsvertraegen die gesetzlichen Fristen.
Die gesetzliche Kuendigungsfrist waehrend einer vereinbarten Probezeit von hoechstens 6 Monaten betraegt 2 Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag. Die Probezeit muss ausdruecklich vereinbart worden sein, sonst gibt es keine Probezeit.
unbefristet ist der Vertrag nicht dauert an vom 01.06-30.11.
Was heisst das? Handelt es sich um einen auf 6 Monate befristeten Vertrag bei dem auch ausdruecklich eine sechsmonatige Probezeit vereinbart wurde? Oder ist das ein auf 6 Monate befristeter Vertrag, bei dem eine Probezeit nicht ausdruecklich vereinbart wurde und du eine solche nur vermutest?
Nein da steht drin das die Probezeit 6 Monate andauert und es ist eine verlängerte Einarbeitung. Aber wenn die Zahlen nicht stimmen darf ich auch voher schon gehen.
Dann ist von einer vierzehntaegigen Kuendigungsfrist auszugehen.
Waere hingegen keine Probezeit vereinbart worden und auch sonst keine Moeglichkeit zur ordentlichen Kuendigung, koenntest du den befristeten Vertrag ueberhaupt nicht ordentlich kuendigen. Aufgrund der Probezeitvereinbarung geht das aber doch.
Ja steht zu 100% so drin die Probezeit beträgt 6 Monate. Aber was sind tarifvertragliche Kündigungsfristen?
Das sind in einem Tarifvertrag geregelte Fristen. Betrifft dich nur, wenn dein Arbeitsverhaeltnis auch einem Tarifvertrag unterliegt. Das ist nur danmn der Fall, wenn
- du Gewerkschaftsmitglied bist und der Arbeitgeber tarifgebundenes Mitglied im Arbeitgeberverband ist oder
- die vollstaendige oder teilweise Anwendung eines Tarifvertrages arbeitsvertraglich ausdruecklich vereinbart wurde oder
- es sich um einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag handelt.
Dann werden es 2 Wochen Kündigungsfrist sein. Sprich du wirfst morgen die Kündigung ein und in 2 Wochen biste raus, sofern daran keine weiteren Bedingungen geknüpft sind
Ja ich habe darüber im Internet etwas gelsen im Vertrag steht bezüglich Kündigung nichts.
Wenn in deinem Vertrag nichts anderes steht, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 14 Kalendertagen.
Im Vertrag steht garnichts über eine Kündigung habe jeden Paragraphen gelesen.
Aber der kann mich nicht zum arbeiten zwingen wenn ich nicht mehr will den im Vertrag steht über die Kündigung nichts