Kann ich vom Widerrufsrecht Gebrauch machen, wenn ein defektes Gerät ersetzt wurde?
Unser Elektrogrill war nach kurzem Gebrauch nicht mehr funktionsfähig.
Wir haben uns an den Hersteller gewendet und bekommen nun ein neues Gerät zugeschickt. Jedoch haben wir aufgrund der schlechten Erfahrung eigentlich kein Interesse an dem neuen Gerät.
Können wir den neuen Grill wieder ohne Probleme zurücksenden und das Geld wiederbekommen?
Bzw.
Wird das Widerrufsrecht "erneuert" wenn man ein neues Gerät, aufgrund eines Defektes erhält.
Ich hoffe ich konnte mich klar ausdrücken und man versteht was ich meine.
Danke im voraus!
3 Antworten
Der Verkäufer ist seiner Gewährleistungspflicht vorbildlich nachgekommen. Ich sehe nirgends ein rechtliches Problem.
"Wird das Widerrufsrecht "erneuert" wenn man ein neues Gerät, aufgrund eines Defektes erhält."
Nein. Widerrufsrecht gilt bei Verträgen im Fernabsatz für 14 Tage. Wenn das Gerät in dem Zeitraum nicht geht, schickt man es grundsätzlich zurück und bestellt neu.
Außerdem hat der Hersteller in der Regel auch nichts mit dem Widerruf beim Fachhandel zu tun
Wir haben das Gerät online direkt beim Onlineshop vom Hersteller gekauft.
Ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht gibt's nur bei Kaufverträgen, die online abgeschlossen wurden.