Kann ich meine Maus nach 1 1/2 jahren noch umtauschen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Garantiee greift nur beim bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Wenn in der Gebrauchsanweisung steht, dass man bei Ausrastern kräftig auf die Maus schlagen muß, dann ist es natürlich ein Garantiefall.

1. Schau bei deinem Produkt nach ob noch Garantie drauf ist.

(Steht meist irgendwo auf der Verpackung oder der Bedienungsanleitung)

2. Suche die Rechnung heraus

(auf der steht auch das Datum, also weißt du dann ob du noch Garantie hast oder nicht)

3. Gehe zu dem Händler bei dem du dein Produkt gekauft hast und sag was das Problem ist 

(Also: das Mausrad is kaputt gegangen)

ABER: Da dies kein Produktionsfehler war, sondern du die Maus mutwillig zerstört hast, hast du eigentlich keine Ansprüche auf eine Rückerstattung - deine Personalien werden normalerweise aufgenommen und das Produkt zum Hersteller zurückgeschickt und dann untersucht. Falls diese nun herausfinden, dass du die Maus zerschlagen hast, hast du ein Problem weil du versucht hast sie zu betrügen.

ALSO (meine Meinung): Versuch erst gar nicht die Maus umzutauschen sondern kauf dir eine neue oder lebe mit deiner kaputten, du hast (zumindest Rechtlich gesehen) KEINEN ANSPRUCH AUF RÜCKERSTATTUNG, da du den Schaden selber verursacht hast. Jetzt zu versuchen die Maus umzutauschen ist wie gesagt Betrug und damit eine Straftat. (Zudem ist es moralisch verwerflich, da du die Maus kaputt gemacht hast und jetzt nicht für dein Fehlverhalten gerade stehen willst.)

Vertgiss es .

Die Gewährleistung des Händler läuft zwar 2  Jahre (Das ist nicht die Garantie! Auch wenn das immer wieder gerne gesagt wird), aber nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr auf,. Sprich: DU musst beweisen, dass der Schaden bei Übergabe bestand, und nicht von dir verursacht wurde,. Das kannst du in dem Fall vergessen.

Mit viel Glück bietet man dir eine Reparatur an. Umtausch ist  sowieso nicht. Du musst immer einen Reparaturversuch akzeptieren.


Herstelllergarantie ist freiwillig, aber auch die wird das kaum abdecken.

Garantie dürfte noch drauf sein, ABER: du wirst kaum Beweisen können, dass der Schaden schon beim Kauf vorhanden war; damit dürfte das nicht mehr funktionieren. Selbstverschuldete Schäden sind nicht gedeckt.

Warum solltest du ein Recht auf Umtausch haben? Du hast sie ja schließlich kaputtgemacht, weil du nicht sachgemäß mit ihr umgegangen bist. Wenn ich hinfalle und ein Loch in der Hose habe, tausche ich sie ja auch nicht um.