Kann ich in die Decke mit Fußbodenheizung bohren?

7 Antworten

Rein theoretisch hast Du Recht. Ein paar Zentimeter reinbohren wäre ungefährlich.

Aber wehe, wenn Du doch die Heizung anbohrst. Das wird dann sehr sehr sehr teuer.

Das KO-Kriterium scheint zudem der Mietvertrag zu sein. Hältst Du Dich nicht dran, kannst Du belangt werden. Und das Bohren lässt sich nicht verheimlichen.

Mein Vorschlag: geh zum Vermieter und bitte ihn um eine Lösung.

LG ...

Nahal 
Fragesteller
 27.05.2020, 14:51

Ok! Vielen dank :)

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Freestila  27.05.2020, 18:04

Das Verbot zu bohren im Mietvertrag ist aber nicht zulässig. So etwas gehört zum Bestimmungsgemäßen gebrauch der Wohnung, u.a. um Lampen usw. aufzuhängen.

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Im Mietvertrag steht nein, dass hast du unterschrieben, also musst du dich dran halten.

Nahal 
Fragesteller
 27.05.2020, 14:48

Nein, ich habe es noch nicht unterschrieben. Deshalb möchte ich mich erstmal informieren.

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Wenn im Vertrag steht, dass du nicht in die Decke bohren darfst, dann solltest du das auch nicht tun, ansonsten könntest du Probleme bekommen, wenn etwas passiert-

Wenn das Bohren nicht erlaubt ist, sollte allerdings irgendwie für Deckenbeleuchtung bereits gesorgt sein. Ansonsten frag doch mal den Vermieter, ob es eine gefahrlose Möglichkeit gibt, etwas anzubringen.

Nahal 
Fragesteller
 27.05.2020, 14:55

Ja, aber das sieht nicht so gut aus! Deshalb muss man neue Lampe einrichten. Aber Danke für deine Antwort. Ich werde der Vermieter fragen.

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Chiko135  27.05.2020, 15:13
@Nahal

Ich würde es nicht riskieren, dort etwas anzubringen, wenn es im Mietvertrag ausgeschlossen ist. Dann den Vertrag lieber den nicht unterschreiben, wenn du dich mit dem Vermieter nicht einigen kannst.

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Rat2010  27.05.2020, 20:19
@Nahal

Jetzt wird es eindeutig. Wenn es, weil man die Decken nicht anbohren kann, eine andere Lösung gibt, kannst du dir jede Frage ersparen.

Dann geht das nicht und wenn du das nicht willst, musst du dir eine andere Wohnung suchen.

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Zuerst einmal: Löcher bohren im Normalen Umfang kann dir kein Mietvertrag verbieten. Das gehört zum bestimmungsgemäßen gebrauch.

Natürlich haftest du im Zweifel für alle Schäden, die du durchs Bohren anrichtest.

Aber z.B. eine Lampe aufhängen ist normaler Standard. Da bohrst du nicht tief genug um in den Boden der anderen Wohnung zu kommen, und wenn du aufpasst kein Stromkabel zu treffen ist alles ok.

Bitte aufpassen, im Allgemeinen wird gerne jede Bodentemperierung als Fußbodenheizung bezeichnet. Dies kann aber z.B. auch eine Betonkerntemperierung sein.

Wärend die "normale" Fußbodenheizung über dem Rohfußboden liegt, wird die Betonkerntemperierung (auch BKT genannt) im Rohfußboden bzw. in die Rohdecke gelegt. Zwar sollte auch diese nicht in den untersten 4 cm liegen, kann aber trotzen einfacher angebohrt werden.

Wenn unbedingt gebohrt werden muss, sollte der Leitungsverlauf im Vorfeld über eine Thermographie geprüft werden (natürlich im Heizbetrieb).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung