Kann ich (gerichtlich, polizeilich) gezwungen werden, mein Handy zu entsperren (PIN, Fingerabdruck)?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein.

Niemand muss an seiner eigenen Überführung mitwirken.


ColJohnSmith 
Fragesteller
 28.05.2017, 22:45

Danke für die schnelle Antwort. Gibt es dazu eine Quelle, die Sie vorweisen können?

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Nein. Stichwort "nemo tenetur"...

Allerdings hat die KTU durchaus Möglichkeiten, solche Sperren zu umgehen.

Und Fingerabdrücke bekommt man ganz einfach im Rahmen einer ED-Behandlung.


ColJohnSmith 
Fragesteller
 28.05.2017, 23:00

Danke für die Antwort. Und die dürfen das ED Material einfach dafür verwenden? Ich lass das mit dem Fingerabdruck in Zukunft wohl besser sein...

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Fingerabdruck ist die Rechtslage unklar. In dem USA kann man gezwungen werden, in DE bislang nicht. Passwort geht auf keinen Fall. Dein Handy kann lediglich beschlagnahmt werden. Dann liegt es bei den Experten der Polizei, ob diese reinkommen oder nicht.

Wenn sie von einem Richter einen Suchungsbefehl haben dann ja


ColJohnSmith 
Fragesteller
 28.05.2017, 22:44

Danke für die schnelle Antwort. Gibt es dazu eine Quelle, die Sie vorweisen können?

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Jurius  29.05.2017, 11:21
@ColJohnSmith

Das stimmt nicht. Die Antwort von Kevin1905 ist korrekt. Siehe dazu (grundsätzlich zu Nemo tenetur se ipsum accusare)  z.B. das folgende Urteil des 1. Strafsenats des BGH:

BGH 1 StR 364/03 - vom 21. Januar 2004

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