Kann ich den Nachbarn zu Sanierungsmaßnahmen auffordern?

2 Antworten

Grundsätzlich ist er für alle Gefahren etc. die von seinen Grundstück ausgehen verantwortlich. Es ist sein Dachbelag, der bei dir Schaden erzeugt. Den Schaden muss er auf seine Kosten beseitigen oder dir Schadensersatz bezahlen. Das kannst du auch einklagen. Aber wenn du das so durchziehst, dann war es das mit guter Nachbarschaft. Biete ihm an, einen Sanieranstrich über die Pappe zu zeihen, der klebst die losen teile zusammen und es ist euch beiden für eine kleine Mark geholfen. Evtl. zusammen am WE das Dach sanieren und danach zusammen grillen. Die fuffzig Euro für den Eimer Dachfarbe ist gut investiert, denn nichts ist nerviger und kräftezehrend als ein Nachbarschaftskrieg.

Bellabimbam99 
Fragesteller
 05.08.2021, 23:42

Danke. Der Schaden am schuppen ist natürlich die eine Seite. Andererseits weiß ich auch nicht aus für ggf gesundheitsschädlichen Stoffen die dachpappe besteht. Nachdem es für die entsorgung von dachpappe ja auch spezielle Vorgaben gibt, möchte ich halt nicht, dass diese einfach so auf meinem Grundstück "entsorgt" wird.

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Ich habe an der grundstücksgrenze nun einen schuppen errichtet.

uiiii ... ob das den Baubestimmungen Eurer Gemeinde gerecht wird?! Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

und nein, Sanierungen können nicht angeordnet werden. Gibt es Brandschutz- oder Umweltbedenken, dann äussere sie bei den entsprechenden Ämtern. Die können dann prüfen, ob sie wie aktiv werden.

Bellabimbam99 
Fragesteller
 05.08.2021, 23:47

Warum sollte das nicht gehen? Bis zu einer gewissen Größe kann man doch überall einen schuppen an die Grenze setzen. Also in Niedersachsen ist das so. Deshalb steht auch die Garage von meinem Nachbarn an der grundstücksgrenze.

Natürlich habe ich bedenken, weil ich gar nicht weiß aus welchen ggf gesundheitsschädlich Stoffen die dachpappe besteht. Dass diese einfach auf meinem schuppen und meinem Grundstück "entsorgt" wird, finde ich entsprechend nicht so toll...

Danke für deine Antwort!

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HansWurst45  06.08.2021, 20:56
@Bellabimbam99

Nicht ganz. Grundsätzlich musst du 3m Abstand von der Grundstücksgrenze halten. Aber du darfst das "Schmalseitenprivileg" ziehen und damit auf eine kleinen Länge, ich glaube es sind neun Meter, bis an die Grenze bebauen. Nur weil der Schuppen genehmigungsfrei ist, heißt das nicht, dass die Baugesetze nicht gelten. :)

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