Kann ich den Nachbarn zu Sanierungsmaßnahmen auffordern?
Mein Nachbar hat eine alte, undichte Garage. Die garage und die darauf liegengende dachpappe sind ca 50 Jahre alt. Die dachpappe ist leider so porös, dass die prösel auf mein Grundstück wehen. Dies ist bisher gar nicht aufgefallen, da das Zeug auf dem Rasen gelandet ist. Ich habe an der grundstücksgrenze nun einen schuppen errichtet. Das ganze zeug klebt nun an der Wand und auf dem Dach meines schuppens. Ich hab meinen Nachbarn mal darauf angesprochen. Er meint, es ist halt eine alte Garage. Damit muss ich leben.
Ich will keinen Stress mit meinem Nachbarn, das Zeug setzt sich aber überall fest und nervt mich schon ziemlich.
Meine frage: Muss ich das hinnehmen oder sollte der nachbar da schon mal was machen?
Vielen Dank!
2 Antworten
Grundsätzlich ist er für alle Gefahren etc. die von seinen Grundstück ausgehen verantwortlich. Es ist sein Dachbelag, der bei dir Schaden erzeugt. Den Schaden muss er auf seine Kosten beseitigen oder dir Schadensersatz bezahlen. Das kannst du auch einklagen. Aber wenn du das so durchziehst, dann war es das mit guter Nachbarschaft. Biete ihm an, einen Sanieranstrich über die Pappe zu zeihen, der klebst die losen teile zusammen und es ist euch beiden für eine kleine Mark geholfen. Evtl. zusammen am WE das Dach sanieren und danach zusammen grillen. Die fuffzig Euro für den Eimer Dachfarbe ist gut investiert, denn nichts ist nerviger und kräftezehrend als ein Nachbarschaftskrieg.
Danke. Der Schaden am schuppen ist natürlich die eine Seite. Andererseits weiß ich auch nicht aus für ggf gesundheitsschädlichen Stoffen die dachpappe besteht. Nachdem es für die entsorgung von dachpappe ja auch spezielle Vorgaben gibt, möchte ich halt nicht, dass diese einfach so auf meinem Grundstück "entsorgt" wird.
Ich habe an der grundstücksgrenze nun einen schuppen errichtet.
uiiii ... ob das den Baubestimmungen Eurer Gemeinde gerecht wird?! Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
und nein, Sanierungen können nicht angeordnet werden. Gibt es Brandschutz- oder Umweltbedenken, dann äussere sie bei den entsprechenden Ämtern. Die können dann prüfen, ob sie wie aktiv werden.
Nicht ganz. Grundsätzlich musst du 3m Abstand von der Grundstücksgrenze halten. Aber du darfst das "Schmalseitenprivileg" ziehen und damit auf eine kleinen Länge, ich glaube es sind neun Meter, bis an die Grenze bebauen. Nur weil der Schuppen genehmigungsfrei ist, heißt das nicht, dass die Baugesetze nicht gelten. :)
Warum sollte das nicht gehen? Bis zu einer gewissen Größe kann man doch überall einen schuppen an die Grenze setzen. Also in Niedersachsen ist das so. Deshalb steht auch die Garage von meinem Nachbarn an der grundstücksgrenze.
Natürlich habe ich bedenken, weil ich gar nicht weiß aus welchen ggf gesundheitsschädlich Stoffen die dachpappe besteht. Dass diese einfach auf meinem schuppen und meinem Grundstück "entsorgt" wird, finde ich entsprechend nicht so toll...
Danke für deine Antwort!