Kann ich bei einer mündlichen Zusage von einem Job zurück treten?

5 Antworten

Ein mündlich geschlossener AV ist auch gültig. Er sollte nach einen Monat schriftlich niedergeschrieben werden. Eine mündliche Kündigung gilt dagegen nicht. Du solltest daher schriftlich kündigen - auch wenn das in dieser Situation völlig übertrieben ist.

Rechtlich sieht es so aus, dass du eine muendlichen Arbeitsvertrag geschlossen hast und den nun auch einhalten musst. Solltest du dies nicht tun und dem Arbeitgeber entsteht dadurch ein Schaden (z.B. hoeheres Entgelt fuer einen kurzfristig zur Ueberbrueckung besorgten Ersatz), bist du dafuer ersatzpflichtig.

Zuruecktreten vom Vertrag kannst du nicht. Du kannst aber fristgemaess kuendigen. Die Kuendigung muss schriftlich erfolgen. Es gilt die mit dem Arbeitgeber vereinbarte Kuendigungsfrist. Sollte keine vereinbart worden sein, betraegt deine Kuendigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Wenn eine Probezeit vereinbart wurde, kannst du mit der fuer diese vereinbarten Frist kuendigen. Wurde zwar eine Probezeit, nicht aber auch eine "Probezeitkuendigungsfrist" vereinbart, betraegt die Kuendigungsfrist bis zum Ablauf der vereinbarten Probezeit 14 Tage zu jedem beliebigen Kalendertag.

Du kannst dich aber auch mit dem Arbeitgeber darauf einigen, den Arbeitsvertrag sofort (oder zu einem beliebigen anderen Termin) aufzuheben. Darauf muss sich der Arbeitgeber zwar nicht einlassen, wird es in deinem Fall aber mit hoher Wahrscheinlichkeit tun.

Ich bin keine Arbeitsrechlerin, aber ich würde sagen, so lange Du noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, geht das. Ich würde der Fairness halber anrufen oder eine Mail schreiben, dass Du es Dir anders überlegt hast.


Matthias62689 
Fragesteller
 10.12.2019, 09:20

Danke , ja schätze das da das Arbeitsrecht nicht so durchgezogen werden kann was mündliche Verträge angeht

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ronalda  10.12.2019, 09:25
@Matthias62689

Du gast sowieso Probezeit und könntest direkt kündigen. Also kein Problem. Aber gib Bescheid.

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DerCaveman  10.12.2019, 09:36
@ronalda
Du gast sowieso Probezeit ...

Ich lese nichts davon, dass eine Probezeit vereinbart wurde. Aber selbst wenn, waere auch in einer vereinbarten Probezeit die Kuendigungsfrist einzuhalten.

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Ani0201  10.12.2019, 09:21

Zumal es fast immer eine Probezeit gibt mit Sonderkündigungsrecht für beide Seiten.

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Lysandra13  10.12.2019, 09:22

Auch ein mündlicher Vertrag ist bindend. Allerdings wird sich keiner die Mühe machen darauf zu bestehen, wenn der andere den Job nicht will

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Du solltest, allein der Höflichkeit halber, auf jeden Fall absagen.

Ich würde das auch schriftlich machen. Sicher ist sicher.

Dabei musst du keine großen Gründe angeben. Nur Bescheid sagen, dass du von dem Vertrag zurücktreten möchtest.

du solltest auf jeden Fall anrufen ( am besten heute) und Bescheid geben.. der Arbeitgeber rechnet mit Dir..