Kann ich ausziehen trotz das ich in die Schule gehe?

6 Antworten

Wenn du dich selber finanzieren kannst, kannst du am Tag vor deinem 18 Geburtstag deine Sachen packen.

Kannst du das nicht, müssen deine Eltern dich "finanzieren" in Form von Kindergeld und ggf Unterhalt. Wird aber definitiv NICHT zum Leben reichen und das Amt zahlt dir nix, da du ja nicht ausziehen MUSST

Ob du das kannst entscheidet sich über die Finanzierung. Wahrscheinlich müsstest du neben der Schule noch arbeiten.

Diese Frage solltest du primär deinen Eltern stellen, denn sie sind dir zum Unterhalt verpflichtet. Den können sie allerdings auch in Form von Unterkunft und Verpflegung bieten.

Ziehst du ohne Grund aus, dann kannst du lediglich das Kindergeld in Höhe von 250,-- Euro abzweigen lassen an dich.

Klar solange du die Kohle hast. Kindergelt und Unterhalt von deinen Eltern steht dir gesetzlich dann ebenfalls zu.


sassenach4u  21.05.2024, 11:30

Unterhalt nur, wenn dem FS nicht mehr zuzumuten ist, zu Hause zu leben.

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Maddoc66  21.05.2024, 11:35
@sassenach4u

Nein.

Welche finanzielle Unterstützung hat ein Kind noch, wenn es auszieht?

Wenn die Söhne oder die Töchter ausziehen, um in eine Ausbildung oder ein Studium zu starten, beginnt für sie in der Regel die Zeit des Sparens. Lesen Sie dazu auch unseren WissensWert-Artikel: Geld sparen als Student. Außerdem gibt es einige finanzielle Hilfen, die Ihr Kind in Anspruch nehmen kann.

Während der Erstausbildung oder des Erststudiums hat Ihr Sohn oder Ihre Tochter einen Unterhaltsanspruch – mehr Informationen erhalten Sie im Artikel zu Unterhalt im Studium. Lebt das Kind nicht mehr im selben Haushalt, stehen ihm bis zu 930 Euro monatlich an Unterhalt zu. Können die Unterhaltspflichtigen nicht zahlen, kann das Kindergeld von der Familienkasse an das Kind selbst abgezweigt werden.

Liegt das Einkommen oder Vermögen der Eltern unter einer bestimmten Bemessungsgrenze, hat das Kind Anspruch auf BAföG. Das Ausfüllen des BAföG-Antrags ist recht aufwendig und die Bearbeitungszeit ist oft lang. Helfen Sie Ihrem Kind, den Antrag auszufüllen und die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Sohn oder Ihre Tochter pünktlich zu Beginn der Berufsausbildung oder des Studiums die Zahlungen erhält. Besteht kein Anspruch auf BAföG, kann Ihr Kind während des Studiums oder der Ausbildung Wohngeld erhalten.

Quelle: https://www.hannoversche.de/wissenswert/wenn-das-kind-auszieht

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sassenach4u  21.05.2024, 11:38
@Maddoc66

Wenn das Kind weiter zu Hause leben kann, dann müssen die Eltern eben keinen Barunterhalt leisten. Diese Aussage bezieht sich auf den grundsätzlichen Unterhaltsanspruch, den hier keiner verneint. Nur, wenn ein Kind meint, ausziehen zu wollen, dann kann es das tun. Unterhalt der Eltern ist dann als Barunterhalt zu leisten, wenn es wegen der Ausbildung/ Studium/ Schule nicht mehr zu Hause wohnen kann, wegen der Entfernung z.B.

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Können kannst du schon aber wie finanzierst du das dann? Du hast anspruch auf Kindergeld aber davon kannst du keine Wohnung fnanzieren und noch wneiger essen und andere Sachen.