Kann ich als Minderjähriger das Geld von Schwarzfahren selber überweisen?

4 Antworten

Du musst das Geld garnicht überweisen. Die 60€ sind eine „Vertragsstrafe“. Dieser Passus im Beförderungsvertrag ist gegenüber Jugendlichen unzulässig. Das einzige was du zahlen musst, falls es eingefordert wird, ist das reguläre Fahrgeld. Du hast auch keine Nachteile zu erwarten, wenn du die 60€ nicht bezahlst.
Un der Praxis werden die Verkehrsbetriebe zwar „mit allen Mitteln“ versuchen, dass du die 60€ trotzdem bezahlst, du musst einfach nur hartnäckig bleiben. Falls die Verkehrsbetriebe ein Inkasso Unternehmen einschalten, hast du auch nichts zu befürchten. Das ist dann Betrug und sogar eine Straftat, die du Anzeige musst, denn Vorderungen ohne Vertragsgrundlage einzufordern, stellen bereits den Tatbestand des Betrugs dar.

Gehe zu deinen Eltern und sag ihnen was passiert ist.

Es kann sein, dass die Verkehrsbetriebe eine Anzeige wegen „erschleichen einer Leistung“ § 12 Abs. 2 StGB machen. Dann bekommst du Post von der Polizei. Der Anwalt wird dir in der Regel empfehlen, die Aussage zu verweigern.
Beim jugendlichen Ersttäter wird das Verfahren in der Regel eingestellt. Außerdem müsste man dir nachweisen, dass du die Tat vorsätzlich begangen hast. Wenn du z.B. den Fahrschein nach dem stempeln verloren hast, liegt kein Vorsatz vor.

Ich habe das mit meinen Kindern durchexerziert. Keine Sorge.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/falsche-rechnung/

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Natürlich.

Wer die Rechnung bezahlt ist den Transportunternehmungen egal.

Theoretisch kannst du das dann selbst überweisen, ja.

Aber wie genau das geht mit Eltern usw habe ich keine Erfahrung.

sollte kein Problem sein.

Woher ich das weiß:Hobby – Großes Interesse an der Deutschen Bahn