Geld beim Schwarzfahren zahlen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

So ich bin Zugbegleiter und ich erkläre es dir mal.

Also du hast recht, grundsätzlich darf ein E.B.E also das erhöhte Beförderungsentgeld was eben normalerweise mindestens 60 Euro beträgt, nicht an Minderjährige unter 18 Jahren ausgestellt werden.

Jetzt kommt das ABER!!!

Deine Eltern MÜSSEN aber den regulären Fahrpreis für das Ticket von Einstiegsort bis Aufstiegsort zahlen. Auf dem ausgedruckten Zettel steht wahrscheinlich dennoch 60€, dass ist grundlegend auch normal, in den meisten Fällen denke ich, hängt sicher auch vom Unternehmen und dem gültigen Tarif ab, normalerweise steht aber auch auf dem Zettel eine Kontaktadresse (Telefonnummer) vom Kundencenter/der bearbeitenden Stelle des Unternehmens. Dort müssen deine Eltern anrufen und dann schildern dass du minderjährig bist, bzw. wurde dein Alter Zug sicher ja festgestellt, und die im Kundencenter ermitteln dann den Fahrpreis und nennen den deinen Eltern. Den MÜSSEN sie bezahlen. Sonst kommen Mahnbescheide, denn es kommt keine zusätzliche Zahlungserinnerung sondern direkt Mahnbriefe mit teilweise hohen zusätzlichen Gebühren, denn der Zettel den dir der Kollege gegeben hat gilt schon als Zahlungserinnerung.

Das nennt sich FP (Fahrpreisnacherhebung) und ist wiederum im Gegensatz zum E.B.E bei Jugendlichen sehr wohl erlaubt.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zugbegleiter bei TransRegio

Nein müssen sie nicht. Du such nicht.
Die Verkehrsbetriebe sind allerdings sehr hartnäckig und schicken deinen Eltern ein Inkassobüro auf den Hals. Da muss man besonnen bleiben. Einfach gegen die Forderungen Einspruch erheben.
Sollte ein Zahlungsbefehl vom Gericht kommen, ist es ganz wichtig, dass man innerhalb der Frist Einspruch erhebt!

Was du bezahlen musst, ist der reguläre Fahrpreis.

Unabhänig davon, werden die Verkehrsbetriebe eine Anzeige bei der Polizei machen. „Erschleichen einer Leistung“. Du bekommst eine Vorladung und musst eine Aussage machen. Am besten verweigerst du die Aussage. Ggf. können deine Eltern eine Aussage machen… es muss erkennbar sein, dass du Reue zeigst und dass du das nicht aus böser Absicht gemacht hast. In der Regel wird das Verfahren beim Jugendlichen Ersttäter eingestellt.

Ich habe das mit meinen Kindern schon durchgeeiert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das erhöhte Beförderungsentgelt ist gegenüber Minderjährigen im Regelfall nicht durchsetzbar, so die ganz überwiegende Rechtsprechung. Deine Eltern sollten daher dem Verkehrsunternehmen mitteilen, dass ihrerseits keine Einwilligung in den zugrundeliegenden Beförderungsvertrag vorliegt und daher keine wirksame Vereinbarung über eine Vertragsstrafe besteht.

Oder warst du gemeinsam mit deinen Eltern unterwegs? Dann sieht die Sache etwas anders aus.

Ungeachtet dessen bist du bei Vorsatz aber automatisch im Straftatbereich (§ 265a StGB). Bei Ersttätern wird im Regelfall (!) keine Anzeige erstattet, wenn du das erhöhtes Beförderungsentgelt fristgerecht bezahlst. Eine Garantie gibt es aber nicht, das entscheidet initial der jeweilige Kontrolleur.

/Nachtrag: Unberührt des Vorstehenden kann gegenüber dem deliktsfähigen Minderjährigen der reguläre Ticketpreis für die tatsächlich zurückgelegte Strecke geltend gemacht werden (i.d.R. wohl als Schadensersatzanspruch nach § 828; § 823 BGB).

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Duncan371  12.10.2023, 21:05

Genau aber eine Fahrpreisnacherhebung ist dennoch zu zahlen. Egal welches Alter.

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Answer1234567  12.10.2023, 22:56
@Duncan371

Danke für die Ergänzung. Du hast Recht, der reguläre Ticketpreis kann auch gegenüber einen beschränkt Geschäftsfähigen (nicht jedoch einem geschäfts- und deliktsunfähigen Kind) geltend gemacht werden, sei es auf vertraglicher Grundlage, oder als Schadensersatz aus deliktischer Handlung. Darüber hinausgehende Ansprüche dürften hier allerdings nicht besteht.

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Auf die Zahlungsaufforderung in Höhe von 60 EUR sollten deine Eltern auf jeden Fall reagieren. Reagiert keiner darauf, könnte vielleicht irgendwann ein Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. Darüber, dass man sich gegen die 60 EUR mit hoher Wahrscheinlichkeit wehren kann, haben sich andere schon geäußert.

Davon unabhängig ist aber, dass Schwarzfahren gemäß § 265a StGB eine Straftat darstellt, die mit Gefängnisstrafe oder Geldstrafe bestraft werden kann. Ersttäter und Jugendliche (nach Jugendstrafrecht) werden natürlich regelmäßig milder bis gar nicht bestraft. Oft wird auch von Seiten des Verkehrsunternehmens auf eine Strafanzeige verzichtet, vor allem bei versehentlichem Schwarzfahren.

Woher ich das weiß:Recherche

Deine Eltern auf keinen Fall.