Geschäftsunfähigkeit: =Kinder bis zur Vollendung des ______ Lebensjahr? Beschränkte Geschäftsfähigkeit: =Minderjährige ab Vollendetem _____ Lebensjahr?

2 Antworten

Kinder unter 7 Jahren sind generell geschäftsunfähig. Kinder zwischen dem 7. und dem 18. Lebensjahr, sind in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt. Sie dürfen nach dem sogenannten "Taschengeldparagraphen" Geschäfte tätigen, wenn sie sie von ihrem altersüblichen Taschengeld begleichen können. Dies gilt jedoch nicht bei wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen, also z.B. Abonnements oder Handyverträge. Ein solcher Vertrag ist nichtig, bis ihm ein Erziehungsberechtigter zugestimmt hat.

Mfg


Dorfkind63  18.05.2022, 18:55

"ist nichtig" stimmt nicht ganz. Er ist schwebend unwirksam. Die Erz.-Berechtigungen können dagegen vorgehen, müssen es aber nicht. Wenn sie nicht dagegen vorgehen, ist der Vertrag wirksam geschlossen.

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7, bis 18

Soweit ich weiß