Kann ich als Azubi im 1. Lehrjahr kündigen?

3 Antworten

darf ich kündigen mit dem Grund das mir der ausbildungsbereich und Betrieb nicht meins ist und es mir nicht gefällt?

Das darfst Du nach § 22 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz, wenn Du die Ausbildung aufgeben oder Dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen möchtest.

Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen und kann zu jedem beliebigen Tag (nicht nur zum z.B. 15. oder Monatsende) sein.

Fristlos geht nur mit wichtigem Grund und den sehe ich nicht.

Willst Du allerdings Deine jetzige Ausbildung in einem anderen Betrieb weitermachen, kannst Du mit diesen genannten Gründen nicht kündigen. Da würde nur ein Aufhebungsvertrag mit dem AG helfen und ob dieser einen schließen würde, weiß ich nicht

Du kannst soweit ich weiß ordentlich kündigen. Also mit Einhaltung einer Kündigungsfrist.

Bedenke aber ,dass du dann kein ALG 1 erhältst und für Bürgergeld 3 Monate gesperrt bist.