Kann einem der Bachelor Grad wieder aberkannt werden?
4 Antworten
Ja. In eigentlich jeder Prüfungsordnung gibt es einen entsprechenden Passus, dass die Bachelorprüfung bei nachträglicher Feststellung eines Betrugs als nicht bestanden gewertet werden kann.
Die Formulierungen sind dabei immer recht ähnlich, wie etwa hier von der Uni Hamburg:
"Hat der Prüfling vorsätzlich zu Unrecht erwirkt, dasser die Prüfungsleistung ablegen konnte, so kann die Prüfungsleistung für „nicht ausreichend“ (5,0) und die Bachelorprüfung für „nicht bestanden“ erklärt werden."
Sicher, im Fall eines belegten Unterschleifs oder Plagiats.
Nur weil es der kleinste akademische Abschluss ist, heißt es nicht, dass man sich durchschwindeln kann.
Ich denke schon, wenn z.B. gezeigt werden könnte, dass deine Bachelorarbeit ein Plagiat wäre.
Nein. Dein Abiturzeugnis kann dir auch nicht aberkannt werden?
Aber wer macht sich die Mühe eine bereits geschriebene und korrigierte Bachelorarbeit bei einem normalen Studenten nochmals zu überprüfen und dann abzuerkennen?
Wie soll das nach Aushändigung des Zeugnisses noch nachgewiesen werden, da müsstest du schon währenddessen erwischt worden sein.
Nach den Vorfällen mit abgeschriebenen Doktorarbeiten werden auch Bachelorarbeiten regelmäßig geprüft. Teilweise wird dies auch schon bei Hausarbeiten gemacht.
Es kann durchaus vorkommen, daß so etwas erst viel später festgestellt wird, wenn z. B. Ergebnisse einer Bachelorarbeit in anderen Abschlußarbeiten verwendet werden oder auch zitiert werden.
Generell kann dir auch der Schulabschluß nachträglich aberkannt werden. Nachkorrekturen werden z. B. auch von den Kultusministerien stichprobenartig durchgeführt und das kann Jahre später sein.
Dann sind natürlich auch alle darauf basierenden Abschlüsse null und nichtig.
Wenn dir nachgewiesen werden kann, das du es dir deine Noten erschwindelt hast, dann schon.