Zeugnis gefälscht Akademischer Grad aberkannt?

1 Antwort

Da es sich um zwei verschiedene Verwaltungsakte handelt; einmal die Zulassung zur Hochschule und einmal das Bestehen des Studiums, könnte zwar ggf. (wenn auch nur schwierig, wenn gar unmöglich in der von dir beschriebenen Konstellation) der Verwaltungsakt zur Zulassung wegen Rechtswidrigkeit zurückgenommen werden, nicht aber der über das Bestehen. Die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung ist von der Entscheidung über das Bestehen der Prüfung zu trennen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2017 - 9 S 168/15).

Auf die strafrechtlichen Konsequenzen (wie Paragraph 267 StGB) gehe ich nicht ein, weil nicht Teil der Frage.