Kann eine Frau im Ehevertrag einen Verbot gegen die Mehrehe schreiben?

7 Antworten

Im Islam gibt es unterschiedliche Meinungen unter den Gelehrten bezüglich der Möglichkeit einer Frau, im Ehevertrag ein Verbot der Polygamie festzulegen. Beachte , dass die Quellen des Islam, der Koran und die Ahadith, verschiedene Aspekte der Ehe behandeln und den Schutz der Rechte und Interessen beider Ehepartner betonen.

Einige Gelehrte argumentieren, dass eine Frau im Ehevertrag ein Verbot der Mehrehe für ihren Mann festlegen kann, um ihre eigenen Rechte und Vorlieben zu wahren, aber nur für die Zeit, solange sie lebt. Sie beziehen sich auf den Grundsatz der gegenseitigen Zustimmung im Ehevertrag und betonen, dass solche Vereinbarungen im Rahmen der islamischen Gesetzgebung zulässig sind.

Auf der anderen Seite gibt es Gelehrte, die argumentieren, dass die Polygamie im Islam erlaubt ist und dass ein Verbot in einem Ehevertrag nicht wirksam wäre. Sie betonen, dass die Polygamie im Islam bestimmten Bedingungen unterliegt und dass der Mann, wenn er diese Bedingungen erfüllt, das Recht hat, bis zu vier Frauen zu heiraten.

Es ist wichtig anzumerken, dass die endgültige Entscheidung über die Gültigkeit einer solchen Vereinbarung im Ehevertrag bei den örtlichen islamischen Rechtsgelehrten und den geltenden rechtlichen Bestimmungen liegt. Es wird empfohlen, sich an eine vertrauenswürdige islamische Autorität zu wenden, um eine genaue Auskunft in Bezug auf die spezifischen Umstände zu erhalten.

Es ist auch wichtig, dass beide Ehepartner im Ehevertrag ihre Rechte und Pflichten klar definieren und dass ihre Vereinbarungen im Einklang mit den Prinzipien des Islam stehen. Die Quellen des Islam bieten umfassende Anleitung zur Ehe und betonen die Wichtigkeit von Gerechtigkeit, gegenseitigem Respekt und Konsens zwischen den Ehepartnern.

Bitte beachten auch, dass dies eine allgemeine Antwort ist und es je nach Rechtsschule und individueller Auslegung des Islam unterschiedliche Meinungen geben kann. Es wird empfohlen, eine vertrauenswürdige islamische Autorität zu konsultieren, um eine detaillierte Antwort zu erhalten, die auf deinen spezifischen Umständen basiert.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Da wir hier auf einer deutschen Plattform sind und somit von Deutschland ausgehen spielt der Islam da nur eine untergeordnete Rolle.

Was hier zählt sind in erster Linie erst einmal die geltenden Gesetze hier. Und danach ist eine Mehrehe (auf rechtlicher Basis - niemand kann verhindern wie Du privat mit anderen Menschen zusammenlebst) verboten, egal was irgend eine Religion dazu sagt.

Es kann sie also – zumindest legal und vor dem Gesetz – nicht geben.

Die Antworten werden sich unterscheiden je nach dem wen du fragst.

Fragst du Islamisten, werden sie sagen, dass man das nicht darf.

Fragst du gute Menschen werden sie sagen, dass sowas völlig okay zu verlangen ist.

Wenn du einem Partner zutraust, da auf deine Meinung zu spucken, willst du ihn dann überhaupt heiraten?

elalfbxd 
Fragesteller
 13.04.2024, 23:57

Natürlich nicht. Würde es lieber erst abklären wollen bevor irgendwelche Missverständnisse geschehen :)

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Lamanini  13.04.2024, 23:58
@elalfbxd

Wenn er sich so stark verändern sollte, dass er da deinen Wunsch ignorierst, dann kannst du dich ja auch wieder trennen. Du musst deine Grenzen ziehen.

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elalfbxd 
Fragesteller
 14.04.2024, 00:00
@Lamanini

Ich weiss, aber danke für deinen Rat. Lieber bleibe ich sogar unverheiratet, als solch einen Mann zu heiraten, bin ich ehrlich.

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Also, du lebst in Deutschland, nehme ich Ich an und hier kannst du allein über dich und dein Leben bestimmen. Und über deine Ehe, du kannst nur einen Partner heiraten.

Die Mehrehe im Islam hatte früher Gründe, die in Deutschland natürlich wegfallen, also braucht es keine Mehrehe.

Wenn der Mann doch darauf besteht, dann nur weil er notgeil ist und mehrere Frauen vögeln will, unter dem Deckmantel der islamischen Ehe.

Das wird unterschiedlich gehandhabt. Auf jeden Fall muss der Ehemann seine Frauen alle gleich behandeln! Beispiel:

Viele andere Staaten knüpfen die Zulassung polygamer Ehen an Formalitäten, die zumindest beschränkend wirken. In Marokko etwa kann sie nur vor Gericht mit dessen Zustimmung in Anwesenheit der bisherigen und mit Unterrichtung der künftigen Ehefrau über die bestehende Ehe eingegangen werden. Die erste Ehefrau kann in jedem Fall die Scheidung erlangen. In anderen Staaten wurden ebenfalls Voraussetzungen wie die Zustimmung der bisherigen Ehefrau und die Erfüllung von Registrierungsformalitäten eingeführt. Die letzte Neuregelung durch die algerische Familienrechtsreform von 2005 (Art. 8 Familiengesetzbuch) lautet zum Beispiel wie folgt:
Der Ehegatte muss die bisherige und die künftige Frau darüber (sc.: die Eingehung der weiteren Ehe) unterrichten und einen Antrag auf Erlaubnis zur (weiteren) Eheschließung beim Präsidenten des Gerichts am Ort des ehelichen Wohnsitzes stellen.

Quelle: Das islamische Recht von Prof. Dr. Mathias Rohe, S. 216