Scheidung im Islam?

3 Antworten

(habe nichts mit dem Islam oder anderen Religionen zutun, will das hier aber erwähnen)

Scheidung im Islam?

Die anderen User haben hoffentlich deine Frage beantwortet. Allerdings sollte Religion nichts/wenig damit zutun haben. Falls es dir in einer Beziehung oder Ehe schlecht geht, sollte sowas deine Entscheidung nicht beeinflussen. (gilt für alle Religionen)

Es gibt neben dem Koran auch die Überlieferung sowie Fatwas.

Auch das auf Koran und Überlieferung gründende Scheidungsrecht benachteiligt die Frau gegenüber dem Mann: Die traditionelle Verstoßungsformel "Ich verstoße Dich", für die der Mann keinerlei Gründe benennen muss, reicht heute in vielen Ländern zwar nach staatlichem Recht nicht mehr aus. Dennoch wird sie teilweise weiter so praktiziert und dann auch vielfach gesellschaftlich anerkannt. Aber auch dann, wenn der Mann die Scheidung per Gerichtsprozess durchsetzen muss, ist sie für ihn nach wie vor einfacher als für die Frau. Sie muss - wenn sie überhaupt die Möglichkeit besitzt, eine Scheidung zu betreiben - immer einen Gerichtsprozess anstrengen und kann keine Verstoßung aussprechen. Sie benötigt zudem stichhaltige Gründe sowie meist Beweise für ein Fehlverhalten des Mannes, damit es zu einer Scheidung kommt. Vor allem gelten diejenigen Gründe als Fehlverhalten, die bereits die Scharia vorsieht, wie z. B. schwere geistige oder körperliche Krankheit, dauerhafte Erwerbslosigkeit bzw. Gefängnisaufenthalt, Vernachlässigung und Gewaltanwendung. Gleichzeitig wird eine Scheidung eine Frau häufig sozial stigmatisieren und wirtschaftlich in verzweifelter Lage zurücklassen. 
Auch die "widerrufliche" Scheidung ist dem Mann allein erlaubt, indem er die Scheidungsformel nur einmal ausspricht und seine Frau wochen- und monatelang in einem Schwebezustand zwischen Scheidung und Ehe halten kann. Die Entscheidung, ob der Ehemann spätestens vor Ablauf des vollendeten dritten Monats die Scheidung zurücknimmt und die Ehe fortsetzt oder den letzten Tag der Zurücknahmemöglichkeit einfach verstreichen lässt und die Frau als verstoßen gilt, liegt allein bei ihm. In den letzten Jahrzehnten haben allerdings etliche Länder die einfache Scheidung per Scheidungsformel für den Mann erschwert, indem z. B. nur dann Scheidungspapiere ausgestellt werden, wenn vor Gericht ein oder zwei Versöhnungsversuche nachgewiesen oder Vermittler berufen wurden.

Quelle: Die Scharia von Christine Schirrmacher, S. 44-45

Die Scheidung ist erlaubt, wenn der Ehemann sie braucht, wegen dem schlechten Benehmen seiner Frau, dem Schaden, der ihm entsteht, wenn er sie behält und der Nichterfüllung des legalen Ziels der Ehe, wenn er sie behält

Jedoch ist die Scheidung verabscheuenswert, wenn es keine Notwendigkeit dafür gibt, weil es kein Problem zwischen den Eheleuten gibt. Manche Gelehrte erachten sie in dem Fall sogar als verboten. Gemäß der überwiegenden Ansicht, ist die Scheidung erlaubt, jedoch in diesem Fall mit Verabscheungswertigkeit, denn der Prophet (Friede und Segen mit ihm) sagte:

„Das verhassteste des Erlaubten für Allah ist die Scheidung.“ (Abu Dawuud, Sunan, ‚Buch über Scheidung‘, Nr. 2178, Ibn Maajah, Sunan, ‚Buch über Scheidung‘, Nr. 2018) (Anm. Ibn Hajar sagte: „Die überwiegende Meinung von Abu Hatim u. Ad-Daraqutny ist, dass dieser Hadith Mursal ist.“)

In dem Hadith bezieht sich der Prophet (Friede und Segen mit ihm) auf die erlaubte Talaaq, obwohl sie für Allah verhasst ist, weil sie eine Ehe beendet, welche die legalen Interessen der Ehe erfüllt.

Auf der anderen Seite wird eine Scheidung erwünscht (mustahabb) sein, wenn die Ehefrau in ihrer Ehe zu Schaden kommt, wie wenn es Zwietracht zwischen den Eheleuten gibt oder wenn sie ihren Ehemann nicht leiden mag. In diesem Fall würde das Aufrechterhalten einer Ehe mehr Schaden als Nutzen für die Ehefrau bedeuten.

Es ist dem Ehemann verboten, seine Frau während ihrer Menstruation zu scheiden, während ihrer Entbindungszeit, während ihrem Stadium ritueller Reinheit (d.h. die Zeit zwischen ihrer Menstruation), nachdem er mit ihr sexuell verkehrt hat und es ist ihm verboten, die Scheidung drei Mal zur gleichen Zeit auszusprechen.

Die Scheidung ist ungültig, wenn sie unter Zwang, bei Verwirrtheit, Verrücktheit, Betrunkenheit, Schlaftrunkenheit, Geisteskrankheit und dergleichen stattfindet.

Die korrekte Art und Weise, die Scheidung auszusprechen, besteht darin, zu warten, bis die Frau keine Menstruation mehr hat und sich von ihr gereinigt hat

Die erlaubte Scheidung ist, dass der Mann sich von seiner Frau ein Mal scheiden lässt (die Scheidung ausspricht), wenn sie sich im reinen Zustand befindet und er mit ihr darin keinen Geschlechtsverkehr hatte, oder sie schwanger ist. Diese Scheidung kommt so, gemäß der Übereinstimmung der Gelehrten, zustande

vorzugsweise vor zwei Zeugen, um mögliche zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden

Außerdem ist es besser, sich eine Scheidungsurkunde von einem islamischen Gericht ausstellen zu lassen.

Was die Scheidung in der Periode oder im reinen Zustand, in dem man mit ihr Geschlechtsverkehr hatte, angeht, so findet dieser nach der Mehrheit der Gelehrten statt, nach einigen Gelehrten aber nicht.

Wenn der Mann seiner Frau sagt: „Du bist geschieden“, oder: „sie ist geschieden“, oder: „Ich habe mich von dir scheiden lassen (Vergangenheit)“, oder: „Du bist eine geschiedene Frau“, so ist all dies eine klare Scheidung und trifft ein und man muss dafür keine (extra) Absicht fassen.

Frage:

Kann sich eine Frau von ihrem Mann scheiden lassen? Wenn ja, unter welchen Umständen?

Antwort:

Wenn eine Situation im Eheleben zwischen dem Ehemann und der Ehefrau eintritt, die auf einen oder mehrere Fehler bei einem oder beiden zurückzuführen ist, wie z. B. religiöse Probleme, schlechter Charakter, Krankheit oder ein Fehler, wie z. B. Unfruchtbarkeit und ähnliches, dann ist es zulässig, die Scheidung zu beantragen.

In diesem Fall ist es akzeptabel, und es gibt nichts Verbotenes daran, die Scheidung zu beantragen. Was verboten ist, ist, dass eine Frau die Scheidung von ihrem Mann ohne einen in der Sharia genannten Grund beantragt.

die Scheidung steht nur dem Ehemann zu. Aber wenn ein Mann seine Frau ermächtigt, sich scheiden zu lassen, wann immer sie es wünscht, dann hat sie das Recht, dies jederzeit zu tun

Was wenn eine Frau sich scheiden lassen möchte aber ihr Ehemann dagegen ist?

Wenn die Frau geschädigt wird und die Situation für sie zu schwierig ist, weil der Ehemann ihr ihre Rechte nicht zugesteht oder sie ihr vorenthält, oder weil er sie schlecht behandelt und aus anderen ähnlichen Gründen, dann hat sie das Recht, die Scheidung zu verlangen, und sie kann sich an den Qaadi wenden und ihm sagen, was passiert ist und er kann seinerseits den Ehemann auffordern, ihr ihre Rechte zu geben oder sich scheiden zu lassen.

Shaykh al-Islam Ibn Taymiyah sagte:

Was eine im Scherz ausgesprochene Scheidung betrifft, so gilt sie nach Ansicht der Mehrheit der Gelehrten als solche.

al-Fataawa al-Fiqhiyyah al-Kubra (6/63)

Frage:

Und wenn sie weiterhin zusammenleben und dann Beischlaf haben, begehen sie Zina?

Antwort:

nein, es ist keine Zina, denn die 'Iddah muss vorüber sein, bevor es als Zina (Unzucht) gilt, normalerweise drei Menstruationen, die durch sein müssen, dann ist die 'Iddah für die Frau gelaufen.

Bei Frauen, die körperlich nicht in der Lage zur Menstruation sind oder selber in den Wechseljahren sind, dauert es drei Monate. Bei Frauen, die schwanger sind, ist die 'Iddah solange, bis sie das Kind zur Welt bringt

Der Gelehrte Ibn al-Qayyim erklärte viele Weisheiten hinter der Iddah, er sagte:

Zu den Weisheiten der Iddah gehört zunächst, dass die geschiedene Frau nicht schwanger sein darf, um eine Vermischung der Nachkommenschaft zu vermeiden, da dies zu viel Verderbnis führt.

Iddah bedeutet auch, dass der Ehevertrag sehr sensibel und wichtig ist. Sie zeigt auch den hohen Status dieses Vertrages und seine große Ehre.

Außerdem gibt Iddah dem Mann einen relativ langen Zeitraum, so dass er Reue empfinden und sich entscheiden kann, zu seiner früheren Frau zurückzukehren.

riri12197 
Fragesteller
 17.02.2024, 16:18

danke erstmal für die ausführliche Antwort. Eine Frage hab ich noch: Wenn sich die Frau scheiden lassen kann, weil sie ihren ,,Ehemann nicht leiden mag", ist das ein in der sharia genannter Grund?

Und wie genau ermächtigt ein Mann seine Frau sich scheiden lassen zu können?

Darf sie es ohne ermächtigt zu werden nicht?

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Tennis92927  17.02.2024, 16:41
@riri12197

Gerne.

Was genau meinst du mit nicht leiden kann?

Wenn zwischen den Eheleuten keine Harmonie herrscht und die Frau sich mit ihrem Mann nicht wohlfühlt oder glücklich ist, dann sollte sie nach den Ursachen dafür suchen und sie beseitigen.

Wenn die Frau den Ehemann wegen seines Aussehens oder wegen seiner schlechten Behandlung nicht leiden kann und es nicht erträgt, mit ihm zusammenzuleben, dann ist es zulässig, dass sie die Scheidung verlangt, denn in diesem Fall hat sie kein Interesse daran, bei ihm zu bleiben, und außerdem kann ihr Hass auf den Ehemann sie dazu verleiten, ihre Pflichten ihm gegenüber zu vernachlässigen, und in diesem Fall würde sie sündigen.

wenn der Ehemann seiner Frau erlaubt, sich selbst von ihm zu scheiden, dann kann sie sich selbst von ihm scheiden

https://www.islamweb.net/ar/fatwa/111122/حكم-جعل-العصمة-بيد-الزوجة

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Tennis92927  17.02.2024, 17:25
@riri12197
Darf sie es ohne ermächtigt zu werden nicht?

Sie darf die Scheidung verlangen wenn sie ihren Ehemann wegen seines Aussehens oder wegen schlechter Behandlung nicht leiden kann und es nicht erträgt, mit ihm zusammenzuleben

Was wenn eine Frau sich scheiden lassen möchte aber ihr Ehemann dagegen ist?

sie kann sich an den Qaadi wenden und ihm sagen, was passiert ist und er kann seinerseits den Ehemann auffordern, ihr ihre Rechte zu geben oder sich scheiden zu lassen

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