Talaq?

7 Antworten

Du hast das Recht, dich scheiden zu lassen, wenn dein Ehemann Ehebruch begangen hat. Untreue gilt im Islam als schwerwiegender Verstoß gegen die Ehe.

Amira787 
Fragesteller
 24.07.2023, 00:48

Vielen Dank für dein Kommentar

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Das ist, weil die Frauen im Islam weniger Rechte haben. Er braucht nur dreimal zu sagen: ich lasse mich scheiden!, die Frau muss die Scheidung erst einklagen.

Hast du wenigstens einen Ehevertrag, wonach du eine Zahlung in Schmuck erhälst, weil du ihn "heiratest", und nochmal eine Zahlung, falls er sich scheiden läßt, damit du als geschiedene Frau auch ein Auskommen hast?

Streng genommen geht er nicht fremd, wenn ihr nicht standesamtlich verheiratet seid. Ihr habt doch auch zusätzlich vor dem Standesamt geheiratet?

Sonst lebt ihr in "Wilder Ehe", auch wenn ihr eurem Geistlichen informiert habt.

Ohne Standesamt keine Ehe, ohne Ehe keine Scheidung.

Ohne Standesamt hat eure "Kinderhochzeit" keinerlei Auswirkungen. Weder habt ihr gemeinsamen Namen, noch bekommt ihr eine andere Steuerklasse, bei Tod eines von euch beiden erhält der Andere keine Witwenrente und ihr müsst bei Geburt des ersten Kindes beim Standesamt den Nachnamen festlegen, den das Kind erhalten soll.

DerJens292  23.07.2023, 23:17

Nachtrag: in Deutschland schmeißt die Frau den Mann einfach raus, wenn er untreu ist.

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Amira787 
Fragesteller
 24.07.2023, 00:47
@DerJens292

Das kann gut möglich sein dennoch gehe ich nach den Islam denn das Problem ist wenn er die drei Wörter nicht ausspricht so sind wir vor Allah und verheiratet und kann somit nicht mehr neu heiraten

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DerJens292  24.07.2023, 00:52
@Amira787

Er kann mit einer Sklavin ....

Einfach eine Sexsklavin kaufen, das ist sicher erlaubt im Islam. Wenn er der anderen Frau Geld gibt, und er sie "auf Zeit kauft" ist es doch auch kein fremdgehen

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Tennis92927  24.07.2023, 00:20

Die Frau darf drei Mal sagen: „Talaq“ und beim Richter ist die Scheidung vollendet, kein endloser Prozess wie im damaligen Deutschland und teilweise dem jetzigen Deutschland

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DerJens292  24.07.2023, 00:29
@Tennis92927

Das ist aber sehr formell, dafür daß ihr, (als Deutsche wärt ihr so nicht verheiratet), gemeinsam leben wolltet, ohne Standesamt

Tür auf, Koffer und Klamotten raus, Tür zu knallen, Sache erledigt

Und vergiss nicht die Zahlungen aus dem Ehevertrag, die dir zustehen.

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Nach islamischem Recht darfst du nur bitten und betteln und dich noch weiter erniedrigen, als er es schon tut.

Frauen, die in solchen Systemen leben müssen, tun mir wirklich leid.

Aber die, die sich freiwillig darin einsperren und dann den Schlüssel wegwerfen, machen mich nur traurig und wütend.

"Bitte, bitte, mächtiger Mann, der mich missachtet, beleidigt und vorführt, erlaube mir, von dir verlassen zu werden."

Autsch!

Glaubst du wirklich, dass du so wenig wert bist?

Amira787 
Fragesteller
 24.07.2023, 21:19

nein Aber ich weiß echt nicht mehr was ich noch machen soll ich bin so am verzweifeln

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DODOsBACK  24.07.2023, 21:42
@Amira787

Was du machen kannst? Überleg dir, ob du wirklich an einen Gott glaubst, der nur Selbstentwertung und Unterwürfigkeit von dir verlangt.

Es ist schwer, Traditionen hinter sich zu lassen, aber du hast Freiheiten, für die Millionen deiner "Glaubensschwestern" anderswo mit dem Leben bezahlen müssten.

Du kannst immerhin wählen - und bist damit selbst für die Konsequenzen deiner Entscheidungen verantwortlich.

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Du brauchst leider unbedingt die Entlassung durch deinen (Noch-)Ehemann.

Entweder durch Talaq (reguläre Scheidung) oder durch Chul (Aufhebung der Eheschliessung, das wird nicht auf die bisherigen Scheidungen angerechnet)

Du als Frau kannst leider nicht einfach 3x etwas aufsagen und ihr seid geschieden, sorry.

Wenn dein Mann dir beides nicht aussprechen will, musst du zu einem islamischen Gericht und belegen, dass dein Ehemann z.B. gegen islamische Regeln verstösst oder sonstige islamische Regeln die Aufhebung zulassen. Dann scheiden die euch.

Hier habe ich ein paar Rechtsurteile darüber für dich rausgesucht:

Die Scheidung (At-Talaaq)
Ibn Taymiyyah sagte: „Wenn die Frau Ehebruch begeht, ist es dem Ehemann nicht erlaubt, sie zu behalten, weil er ansonsten ein betrogener Ehemann wäre.“ (Majmuu‘ al-Fataawa 32/141)
Ebenso verhält es sich anders herum: Wenn der Ehemann weder rechtschaffen ist, noch aufrecht in seiner Religion, ist es verpflichtend für die Ehefrau, ihn um die Scheidung zu bitten oder sich durch die Khul’a frei zu kaufen. Es ist ihr nicht erlaubt, mit ihm verheiratet zu bleiben.
https://islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/90-verlobung-a-ehe/scheidung-tod-ehepartner-trauerzeit/1406-die-scheidung-at-talaaq

Daß die Frau sich genauso vom Mann scheiden lassen kann, wie dieser sich von einer Frau, steht da nicht. Sie muß den Mann bitten oder sich freikaufen. 3x "Talaq" (oder etwas anderes) sagen wird in dieser Fatwa nicht als Möglichkeit für die Frau genannt.

Etwas recht ähnliches in einer anderen Fatwa:

Mann betrügt Ehefrau: was soll die Frau tun?
(...)
Die zweite Möglichkeit wäre, dass du Dinge weißt, die belegen, dass diese uneheliche Beziehung stattfindet.
In diesem Fall sollst du ihn ermahnen, und ihn an Allâh, den Erhabenen, erinnern. Du darfst ihm auch mit allen möglichen Mitteln drohen, die ihn an dieser Abscheulichkeit hindern können.
(...)
Falls er bereut, dann sei Allâh Dank, denn dies ist ja das angestrebte Ziel.
Es ist aber keine Sünde für dich, die Ehescheidung zu verlangen, falls er so weiter macht und du dir sicher bist, dass er Ehebruch begeht.
Dies gilt nur dann, wenn es sich beim Betrug um eine uneheliche Beziehung handelt.
https://www.islamweb.net/de/fatwa/122889/Mann-betr%C3%BCgt-Ehefrau-was-soll-die-Frau-tun

Auch hier soll die Frau es vom Mann verlangen, sie kann es nicht selbst tun, der Mann muß also auch in diesem Fall die Scheidung selbst durchführen.

Oder hier, da wird es nochmal etwas deutlicher gesagt:

Allâh erteilt nämlich der Frau das Recht, sich von ihrem Ehemann zu trennen, wenn er sie nicht aus der Ehe entlässt. Denn der Mann hat zwar die Scheidung in der Hand, die Frau hat aber dennoch das Recht zur Chul-Scheidung, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.
An dieser Stelle werden einige Bestimmungen der islâmischen Scharia über die Chul-Scheidung dargelegt
Chul-Scheidung bedeutet: Die durch das Aussprechen bestimmter Worte erfolgende Trennung des Ehemannes von seiner Gattin gegen ein Entgelt oder eine Gegenleistung.
(...)
Bedingungen für die Gültigkeit der Chul-Scheidung
1. Sie wird von einem Ehemann durchgeführt, dessen Handlungen rechtswirksam sind, also von einem Mann im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und mit Differenzierungsvermögen.
2. Sie erfolgt gegen ein Entgelt, das von der Frau als Gegenleistung an den Mann gezahlt wird, um sich dadurch von ihm zu lösen.
(...)
Wenn also diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist es der Frau erlaubt, die Chul-Scheidung zu verlangen. Wenn es jedoch keine islâmischen Gründe für die Chul-Scheidung gibt, dann ist es für die Frau harâm, von ihrem Mann die Trennung zu verlangen. Denn der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Jedweder Frau, die ihren Ehemann um die Scheidung bittet, ohne dass eine Schädigung vorliegt, ist der Geruch des Paradieses verwehrt.“ (Überliefert von Ahmad, Abû Dâwûd und At-Tirmidhî.)
(...)
Verbales Verkünden der Chul-Scheidung
Für die Chul-Scheidung gibt es offenkundige wie auch indirekte, umschreibende Formulierungen.
Was die offenkundige Form betrifft, so erfolgt sie durch die Begriffe Al-Chul, Al-Fasch oder Al-Fidâ. So sagt er beispielsweise: „Châla´tuki (Ich habe dich per Chul-Scheidung aus der Ehe entlassen).“
Und zu den indirekten, umschreibenden Formulierungen gehört es, wenn er sagt „Bâraituka (Ich habe mich mit dir auf die Trennung geeinigt)“ (...)
https://www.islamweb.net/de/article/228241/Regeln-f%C3%BCr-Chul-Scheidung

Auch hier wieder:

"3x Talaq sagen und die Frau ist raus aus der Ehe" ist leider nicht. Sie muß sich freikaufen UND der Mann muß sie dann trotzdem noch freigeben. Steht ja auch ganz oben in der Fatwa: Scheidung ist dem Mann vorbehalten, der Frau steht nur die Chul-Scheidung zur Verfügung.

Als Hinweis steht unten, daß man die Gegenleistung auch weglassen kann (was im Islam aber unerwünscht ist) aber davon, daß der Mann das Entlassen weglassen kann, steht auch hier nichts.

Die Trennung ohne Gegenleistung ist gültig, aber unerwünscht.

Also dränge deinen Mann zu einer Scheidung, verlange sie ganz strikt von ihm bis er es tut.... oder geh zu einem islamischen Gericht und klage die Scheidung ein.

Alles Gute!

Noeru  24.07.2023, 20:23

Wie grässlich frauenverachtend.

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Amira787 
Fragesteller
 24.07.2023, 20:54

Vielen Dank dann weiß ich erstmal Bescheid

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Wende dich an einen Fatwa-Ausschuss. Denn das müssen Gelehrte beurteilen, die du hier nicht findest. Andere dürfen dir keine Fatwa geben.

Zum Beispiel könntest du schreiben an:

Fatwa@islamische-union.de

Die haben ein Ticket-System. Da kommt jeder dran, aber es kann natürlich etwas dauern. Die bekommen sicher viele Fragen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid
Amira787 
Fragesteller
 24.07.2023, 09:16

Vielen Dank

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