Kann ein Politiker Personenschutz verweigern?

2 Antworten

Für die Anordnung von Personenschutzmaßnehmen (PS) gibt es zwei Gründe.

  1. Es liegt eine Situationsgefährdung vor
  2. Es liegt eine Amtsgefährdung vor.

Bei Bundesministern, Bundespräsident, Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten des Landes liegt eine Nr.2 Amtsgefährdung vor, weshalb immer PS-Maßnahmen erfolgen müssen.

Bei sonstigen Politiker mit einer Situationsgefährdung können diese PS-Maßnahmen verweigern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Soweit ich weiß, haben Politiker immer Anspruch auf Personenschutz, aber keine Verpflichtung diesen anzunehmen. Wäre mit dem Grundgesetz wohl auch kaum vereinbar!