Kann die BRD den Freistaat Sachsen dazu verpflichten Flüchtlinge aufzunehmen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Asylgesetz §45 sieht vor, dass Geflüchtete nach einem beschlossenen Schlüssel auf die Länder verteilt werden.

Wenn ein Bundesland keine weiteren Geflüchteten aufnehmen will, kann es entweder verhandeln um diesen Schlüssel zu verändern oder eine Vereinbarung mit einem anderen Bundesland treffen, dass es die Geflüchteten aufnimmt.

D.h. es gibt einen Rechtsanspruch des Bundes darauf, dass die Länder Geflüchtete aufnehmen. Das ist das Gesetz.

Wenn ein Land sich mit allen Mitteln gegen die Aufnahme wehrt, würden die Konsequenzen sich eben nach den Auswirkungen richten. Eine Möglichkeit der Sanktionierung, bspw. der Verpflichtung von Strafzahlungen oder dem Einbehalten von Mitteln, gibt es meines Wissens nicht, auch wenn Sanktionsmöglichkeiten für Bundesländer bspw. von der CDU gefordert werden.

Aber: Natürlich kann ein Rechtsanspruch auf Schadensersatz vor Gericht erwirkt werden, wenn z.B. ein anderes Bundesland dann gezwungen ist die Geflüchteten aufzunehmen, kann es sein, dass dieses Bundesland dann vor Gericht erwirkt, dass Sachsen für die Kosten aufkommen muss.

Weitere Möglichkeiten wäre, dass bei Neuverhandlungen des Königsteiner Schlüssels bspw. es plötzlich Widerstand gegen Sachsen gibt und dadurch finanzielle Nachteile entstehen.

Am Ende ist es so: Der Bund selbst kann keine Geflüchteten aufnehmen, d.h. irgendein Bundesland wird immer einspringen müssen und das wiederum würde die Solidarität unter den Bundesländern mit Sachsen insgesamt gefährden.

Kurz, knapp und eindeutig: Ja.

Das Land Sachsen ist verpflichtet, Bundesrecht umzusetzen - Punkt und Ende. Entweder kommt man also zu einer gütlichen Einigung oder der Bund könnte im Extrem einen Staatskommissar einsetzen, welcher die notwendigen Anordnungen treffen könnte (Artikel 37 Grundgesetz).

Ganz grundsätzlich ja.

Auch die Sachsen sind unserer Verfassung ganz grundsätzlich unterworfen. Und die Verfassung diktiert eine Kooperation. Ein einzelnes Bundesland kann sich dem nicht verweigern. Wenn sie sich dennoch weigern, sieht die Verfassung eine Art Zwang vor.

Allerdings könnte man feststellen, dass Sachsen bereits "zu viel" aufgenommen hat im Vergleich zu anderen Bundesländern. Eine sinnvolle und sachlich begründete Quotierung muss gewährleistet sein bei der Zusammenarbeit. Zudem eine Unterstützung der Kommunen oder Bundesländer.

Catfish123 
Fragesteller
 27.07.2023, 21:37

Und wie würde dieser Zwang dann aussehen? Würde die BRD dann etwa in Sachsen zwangsweise Flüchtlingsunterkünfte bauen und dort dann zwangsweise Flüchtlinge reinstecken? Das würde besonders in Sachsen nach hinten soll gehen und für Ausschreitungen sorgen.

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xubjan  27.07.2023, 21:58
@Catfish123

Zum Beispiel. Es gäbe auch die Möglichkeit, das Geld dann aus dem Länderfinanzausgleich zu nehmen, also am Ende den Sachsen kein weiteres Geld mehr zuzugestehen usw.

Das würde besonders in Sachsen nach hinten soll gehen und für Ausschreitungen sorgen.

Davon träumen Rechtsradikale seit langem. Passiert ist bis heute nichts. Und wenn denn wirklich Ausschreitungen kämen, würde die Bundespolizei einschreiten. Straftaten werden geahndet. Sowohl bei Neonazis/Rechtsradikalen/Linksradikalen/Islamisten/Querdenkern/Klimaklebern, als auch bei normalen Bürgern.

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Catfish123 
Fragesteller
 27.07.2023, 22:12
@xubjan
Straftaten werden geahndet. Sowohl bei Neonazis/Rechtsradikalen/Linksradikalen/Islamisten/Querdenkern/Klimaklebern, als auch bei normalen Bürgern.

Geht so. Sie werden zwar geahndet aber nicht gleich. Die ganzen Klimakleber bekommen meist nur Bewährung oder Geldstrafen aber keine Bestrafung aus der sie draus lernen.

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xubjan  27.07.2023, 22:24
@Catfish123

Sie bekommen das, was das Gesetz dafür vorsieht. Nötigung u.ä. ist nun mal in etwa auch so zu bestrafen.

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Natürlich kann man Bl verpflichten Flüchtende aufzunehmen. Das erfolgt durch einen Schlüssel. Wenn z.B die Landesregierung oder Kommunen sich weigern werden sie wohl oder Übel vor Gericht gestellt wegen Rechtsbeugung.

Natürlich müsste die Immunität vom Landtag aufgehoben werden was aber auch passieren würde

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Meine Pronomen sind: she/her