Kaliumchlorat Legalität?

1 Antwort

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Nein, die Verordnung sagt ganz eindeutig, dass Du diese Stoffe weder besitzen noch herstellen darfst.

In Anlage 2 der VO wird dies explizit erwähnt, dass brandfördernde Stoffe ohne Sachkundenachweis nicht abgegeben oder besessen werden dürfen.

Zudem Du bei über 40 % ohne Sachkenntnis und Erfahrung mit Deinem eigenen Leben spielst. Dir ist vermutlich nicht bekannt, wie stark Chlorate als Oxidationsmittel sind (insbesondere instabil, wenn man sie erhitzt)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – MSc in Biochemie

Feuerfrosch152 
Fragesteller
 01.07.2020, 17:50

Dieser Artikel behandelt jedoch die Abgabe benannter Stoffe oder?

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MeisterRuelps, UserMod Light  01.07.2020, 17:51
@Feuerfrosch152

Nein, er gilt für alle Stoffe mit dem GHS03:

Eintrag 2  Nicht von Eintrag 1 erfasste Stoffe und Gemische, die
1.nach der Verordnung (EG)
Nr. 1272/2008 zu kennzeichnen sind mit
a)
dem Gefahrenpiktogramm
GHS03 (Flamme über einem Kreis)
oder
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TomRichter  02.07.2020, 14:07

> weder besitzen noch herstellen darfst.

Reden wir hier von der ChemVerbotsV? Wo wird da Besitz oder Herstellung erwähnt?

Ich finde nur den Anwendungsbereich in Par.1:

Diese Verordnung gilt für das Inverkehrbringen

Auch wenn das Inverkehrbringen ein interpretationsbedürftiger Rechtsbegriff ist, so ist doch klar, dass die Herstellung zum Eigenbedarf nicht darunter fällt:

https://www.it-recht-kanzlei.de/inverkehrbringen-definition.html

  • Unter "Ausnahmen" ist u.a. aufgeführt: Es handelt sich grundsätzlich nicht um ein Inverkehrbringen, wenn das Produkt für den Eigenbedarf hergestellt wurde
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