Ich könnte sie Dir sagen, aber davon würdest Du nichts lernen. Versuche es erstmal mit eigenen Ansätzen

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Ja, aber natürlich. Diese Regelung gilt auch für Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer, die mit einem Fahrzeug unterwegs sind. Wenn Du nur einen Moment unaufmerksam bist und jemanden anfährst oder selbst angefahren wirst, weil ein anderer unaufmerksam war, wirst Du vielleicht verstehen, welche Probleme die Verwendung von Handys im Strassenverkehr mit sich bringt.

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Das wichtigste ist meines Erachtens, erstmal gegenseitiger Respekt.

Dann sollte man die Gesetze und Bräuche des Gastlandes natürlich beachten und nicht versuchen, seine eigenen Ansichten jemand anderem aufzuzwingen (das gilt für ALLE). Zuletzt sollte man Verständnis zeigen, da jede Anpassung (egal wie klein diese noch ist) Zeit benötigt.

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Einer Vorladung der Staatsanwaltschaft zur Feststellung der Personalien und dergleichen müsstest du nachkommen. Da führt kein Weg dran vorbei. Bei einer polizeilichen Vorladung ist das was anderes

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unsere pässe sind bei der ausländerbehörde seit über 9 monate

Naja, das ändert nichts, die Gründe für die Abschiebung hast Du schon in einer früheren Frage geäußert, nämlich die des Identitäts-Missbrauchs bzw. der Nutzung einer falschen Identität.

Dem Schreiben kann man entnehmen, dass Du erst einmal selbst dazu aufgefordert wirst, das Land zu verlassen. Das ist für alle Seiten die kostengünstigste Version.

Solltest Du dem nicht nachkommen, werden andere Maßnahmen angekündigt/durchgeführt, die die Kosten extrem steigern und weiterhin dafür sorgen, dass die Einreise nach Deutschland etc. für längere Zeit nicht möglich sein wird.

Die Kosten für eine Abschiebung mittels Flug, Polizeibegleitung etc. wird man dann entweder Dir/Euch oder der Person in Rechnung stellen, die sich bereit erklärt hat, für Euren Aufenthalt zu bürgen.

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Die Frage ist ja, woran du es fest machst, dass sie falsch liegt.

Sicherlich machen wir alle Fehler, aber pauschal zu sagen, dass sie falsch korrigiert, weil dir die Notengebung nicht gefällt, ist keine Lösung. Wenn ich Klausuren korrigiere, schreibe ich immer daneben, was falsch ist oder fehlt (Transparenz). Ich habe auch einen Erwartungshorizont mit dem ich arbeite.

Weiterhin musst du auch darauf achten, auf die Operatoren einzugehen. Der Sprung was die Anforderungen betrifft zwischen E Phase und Q Phase ist oft groß (vorallem im LK). Vielleicht hat die Vorgängerin auch einfach nur nicht so streng korrigiert. Hast du das mal beruhigt?

Sprich sie am besten an und frag sie, was sie erwartet hätte oder was falsch ist. Beachte auch, dass Widersprüche in antworten zu Punktabzug führen oder generell falsche Antworten.

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Die Antwort lautet wird "Nein" lauten, schon alleine aus versicherungstechnischen Gründen. Einerseits kennst Du vielleicht ein Bruchteil der Geräte und Chemikalien und andererseits weißt Du nicht, wie man diese benutzt und welche Gefahren von diesen ausgehen.

Wenn Dir deswegen etwas passiert, ist das natürlich einerseits gefährlich für Dich, andererseits bekommt die Schule Riesenärger, in vielen Aspekten, da Du mit bestimmten Stoffen gar nicht experimentieren darfst.

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Ein Blick in das jeweilige Gesetz bzw dem Anhang wird dir eine Antwort geben. Sofern die Substanz da aufgeführt ist, ist sie verboten.

Darüber hinaus hat diese Klasse von Stoffen viele unbekannte und gefährliche Nebeneffekte. Wenn du Muskeln aufbauen möchtest, probiere es mit professionellen Training und Zeit. Wunder passieren auch nicht durch die Einnahme von riskanten Substanzen

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Nun ich bin auch für das Nachsitzen. Wenn das Kind eine Stunde geschwänzt hat, kann es sicherlich auch eine Stunde beim Geburtstag schwänzen.

Schulpflicht geht vor, das Nachsitzen ist eine Maßnahme zum Nachholen der fehlenden Stunde und des Stoffs. Das nächste Mal wird sich das Kind zwei Mal überlegen, ob es schwänzt.

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Sofern du im Mietvertrag stehst musst du solange zahlen bis dieser gekündigt wurde oder nicht verlängert wurde.

Ansonsten steht es dir frei dort hinzuziehen, wo du möchtest

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Ich bin aber 13 heißt ich/meine eltern müssen keine 60€ bezahlen nach irgendwelchen Gesetzen und Paragraphen aber wie soll ich das jetzt machen

Das kommt immer auf die Umstände an.

Für gewöhnlich gilt folgendes:

Nach § 107 BGB bedarf der Minderjährige „zu einer Willenserklärung durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters“. Ohne Einwilligung kann er also nur Willenserklärungen, die für ihn lediglich rechtlich vorteilhaft sind, wirksam abgeben. Da der Beförderungsvertrag die Pflicht zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes für den Fall einer Schwarzfahrt vorsieht, handelt es sich nicht mehr um ein lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft, sodass die Wirksamkeit des Vertrages von der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter abhängt.

Insbesondere letzteres ist der Knackpunkt. Das wirst du aber nur mit anwaltlicher Hilfe hinbekommen. Als Referenz kann man sich zum Beispiel auf Az.: 101 C 4414/17 berufen.

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Eine Klage würde so ablaufen, dass bei Erfolg der Zugang zum Zähler mittels Gerichtsvollzieher durchgesetzt wird. Weitere Schritte, wie das Ablesen, Kontrollieren, Austausch oder Ausbau/Sperre sind ebenfalls mit dem Zugang erfasst, da der Zähler nicht Dein Eigentum ist, sondern Eigentum des Energieunternehmens/Netzbetreibers. Das dabei weitere Kosten auf die Beklagte zukommen (Gerichtsvollzieher, Personalkosten, Sperrkosten usw.) sollte bekannt sein.

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Negativ, da der Strich sowohl bei der Kontrolle als auch beim Test selbst erkennbar ist. Das bedeutet aber nur negativ Sinne für eine Konzentration größer oder gleich 50 ng/ml

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