Ist Rettungssanitäter eine richtige Ausbildung?

7 Antworten

Der Rettungssanitäter (RettSan oder RS abgekürzt), stellt in Deutschland tatsächlich keine anerkannte Berufsausbildung im juristischen Sinne dar. Lediglich der Bundesfinanzhof, erkennt den Rettungssanitäter als Berufsausbildung im steuerrechtlichen Sinne an. Es handelt sich beim Rettungssanitäter um eine Qualifikation mit einem Mindestumfang von 520 Stunden, in Vollzeitform absolviert also circa dreieinhalb Monaten, welche nach den Rettungsdienstgesetzen (RDG) der Bundesländer zur Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben im Rettungsdienst berechrigt. Dies ist in allen Bundesländern der Einsatz als zweite Person-/ als Assistenzperson des verantwortlichen Notfallsanitäters und zugleich auch als Fahrer auf Rettungswagen (RTW) in der Notfallrettung und die eigenverantwortliche Betreuung von Patientinnen und Patienten, die keine (akuten) Notfallpatienten sind jedoch einer medizinisch- fachlichen Betreuung und/ oder der Ausstattung des Fahrzeuges bedürfen im qualifizierten Krankentransport auf Krankentransportwagen (KTW). In wenigen Bundesländern ist die Qualifikation auch noch ausreichend, um das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) zu besetzen, jedoch teilweise nur mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung in der Notfallrettung auf dem Rettungswagen. Die Qualifikation zum Rettungssanitäter, besteht aus mindestens 160 Stunden Grundlehrgang mit schriftlicher und praktischer Prüfung zum Rettungshelfer, 160 Stunden Praktikum im Krankenhaus (Aufteilung i.d.R. in 80 Stunden Anästhesie/OP und in 80 Stunden Notfallaufnahme oder Intensivstation), 160 Stunden Praktikum im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache und mindestens 40 Stunden Abschluss-/ Prüfungslehrgang mit schriftlicher, mündlicher und praktischer Abschlussprüfung zum Rettungssanitäter. In Bundesländern, welche die "Muster- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter*innen" des Ausschuss Rettungswesen von 2019 umgesetzt haben, sind es 240 Stunden Lehrgang, 80 Stunden in einer geeigneten Einrichtung der Patientenversorgung, 160 Stunden Praktikum im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache und 40 Stunden Abschlusslehrgang mit der Abschlussprüfung.

Die richtige Berufsausbildung im deutschen Rettungsdienst, ist seit dem 01.01.2014 der Notfallsanitäter mit einer Ausbildungsdauer von drei Jahren und abschließender mehrteiliger staatlicher Prüfung nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und nach der "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter" (NotSanAPrV). Diese umfasst im Einzelnen 1.920 Stunden Unterricht an einer staatlich anerkannten Schule gemäß der Anlage 1 NotSanAPrV, 1.960 Stunden praktische Ausbildung im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache gemäß der Anlage 2 NotSanAPrV und 720 Stunden praktische Ausbildung in geeigneten Krankenhäusern (insbesondere Anästhesie/OP, Notfallaufnahme und intensivmedizinische Station) gemäß der Anlage 3 NotSanAPrV. Die staatliche Prüfung umfasst drei schriftliche Aufsichtsarbeiten, drei mündliche Prüfungen und vier realitätsnahe Fallbeispiele. Gemäß dem in §4 NotSanG geregelten Ausbildungsziel, kommen Notfallsanitäter*innen in allen Bundesländern als verantwortliche Transportführer auf Rettungswagen in der Notfallrettung zum Einsatz und versorgen und betreuen eigenverantwortlich Notfallpatienten. Bei Einsätzen mit Beteiligung eines Notarztes, sind sie dessen direkte Assistenzperson und führen ärztlich veranlasste Maßnahmen eigenständig durch. Die formalen Zugangsvoraussetzungen, sind in §8 NotSanG geregelt. In der Praxis werden die sehr begehrten Ausbildungsplätze, zehn Bewerbungen auf einen freien Ausbildungsplatz sind keine Ausnahme sondern der Regelfall, jedoch bevorzugt an Abiturienten oder an gute Realschüler mit der Qualifikation als Rettungssanitäter*in, Fahrerlaubnis der Klasse C1 und ein- bis zwei Jahren Berufserfahrung im Rettungsdienst vergeben.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Der Rettungssanitäter ist ein Lehrgang der mindestens 520 h dauert (ca. 3 Monate). Hat man diesen geschafft ist man qualifizierter Rettungssanitäter.

Was eine anerkannte "richtige" Ausbildung ist, ist der Notfallsanitäter. Dies ist ein 3 Jähriger Ausbildung's Beruf.

Der Rettungssanitäter wird auf dem Rettungswagen als 2. Person (Assistent und Fahrer) eingesetzt. Im Qualifizierten Krankentransport wird der Rettungssanitäter auch als Transportführer eingesetzt.

Der Notfallsanitäter ist 1. Person und Transportführer in der Notfallrettung.

Den Rettungssanitäter könntest du in jedem Fall machen, das ist offiziell keine Ausbildung sondern ein Lehrgang/eine Qualifizierung und dauert 3 Monate.

Gleiches gilt für den Rettungshelfer, nur das dort die Lehrgangsteilnehmers noch kürzer ist.

Die Berufsausbildung zum Notfallsanitäter dauert 3 Jahre und gliedert sich immer in verschiedene Blöcke (Schule, Wache und Krankenhaus). Hierbei handelt es sich um eine richtige Ausbildung und man hat hinterher entsprechende Handlungskompetenzen die je nach Region unterschiedlich weit angewendet werden können.

Allgemein werden Auszubildende in der Regel mit frühestens 18 Jahren angenommen. Zudem erhöht es die Chancen deutlich wenn man bereits Vorerfahrungen sammeln konnte, beispielsweise durch die Qualifizierung und Tätigkeit als Rettungssanitäter, ein FSJ/BFD oder ehrenamtliches Engagement. Allgemein ist die Ausbildung sehr beliebt, daher würden entsprechende Vorerfahrungen dir deutlich weiterhelfen.

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen und wünsche für die Zukunft viel Erfolg. Bei Fragen gerne jederzeit fragen.

(Alle Angaben ohne Gewähr)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Angestellter im Rettungsdienst
Von Experte Rollerfreake bestätigt

Der RS stellt keine anerkannte Berufsausbildung dar. Diese Ausbildung ist lediglich ein Lehrgang. Diesen kann man durchaus selbst tragen, dann ist mit den von dir genannten Kosten zu rechnen. Der Lehrgang dauert in Vollzeit drei Monate:

-ein Monat (160h) Schule,

-ein Monat (160h) Krankenhauspraktikum,

-ein Monat (160h) Rettungswachenpraktikum,

-eine Woche (40h) Abschlusslehrgang und Prüfung.

Man kann später durchaus hauptamtlich als RS arbeiten, such wenn es kein Ausbildungsberuf ist. Das Gehalt beläuft sich im öffentlichen Dienst bei Vollzeit auf +/- 1900 € (je nach Steuerklasse/Kindern etc. natürlich).

Die anerkannte Berufsausbildung im Rettungsdienst ist der Notfallsanitäter, diese Ausbildung dauert drei Jahre.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es ist keine klassische duale Berufsausbildung in dem Sinne, dass man 3½ Jahre 4 Tage die Woche aufm Rettungswagen mitfährt, und einen in der Berufsschule verbringt.

Natürlich gibt es so was wie eine Ausbildung für Sanitäter. d.h. man muss in Therie, später auch Praxis lernen, wie man mit Verletzten umgeht, den Rettungswagen fährt, Infusionen legt, Veräbnde anbringt, und dass man ohne Zustimmung des Arztes keine Medikamente geben darf etc.

lg, Anna

Gutefrage2224  12.03.2023, 09:33
Natürlich gibt es so was wie eine Ausbildung für Sanitäter

Natürlich gibt es eine ganz normale Ausbildung. Man muss nur zwischen Rettungssanitäter (RS) und Notfallsanitäter (NFS) unterscheiden.

Der RS ist nur ein Lehrgang und dauert gute 3 Monate. Die Tätigkeit besteht hinterher (auf dem RTW) in der Assistenz des Notfallsanitäters und als Fahrer.

Der Notfallsanitäter ist eine ganz normale Ausbildung, dauert 3 Jahre, ist in Blockunterricht aufgeteilt (Schule/Wache/Krankenhaus). Der Notfallsanitäter darf sehr wohl Medikamente geben ohne Arzt. Bei uns im Kreis sind einige Medikamente freigegeben, die wir immer ohne Arzt geben, der Pat. muss nur anschließend einen Arzt zugeführt werden (wir bringen ihn ja ins Krankenhaus). Blutdrucksenkung, Analgesie usw. machen wir i.d.R. ohne Notarzt.

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Rollerfreake  12.03.2023, 13:32

Der Notfallsanitäter, darf durchaus auch eigenverantwortlich, d.h. ohne ärztliche Delegation (Anordnung) im Einzelfall auch gewisse Notfallmedikamente verabreichen. Das geschieht entweder aufgrund des §2a Notfallsanitätergesetz (NotSanG), der eine begrenzte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde darstellt oder anhand von standardisierten Arbeitsanweisungen (SAA/ SOP) der örtlich zuständigen/ verantwortlichen ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) gemäß des §4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c) NotSanG. Orientierend ist der sogenannte "Pyramidenprozess". Qualifikationen unterhalb, können es theoretisch im "rechtfertigenden Notstand" nach §34 Strafgesetzbuch (StGB) tun. Mfg

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iwaniwanowitsch  17.05.2023, 15:23

Typischer Fall vom "Gute-Frage-Syndrom" (keine Ahnung haben und trotzdem antworten):

wie man mit Verletzten umgeht,

Der Großteil der Rettungsdiensteinsätze dreht sich um Erkrankungen.

 den Rettungswagen fährt,

Das fahren von Einsatzmitteln (warum überhaupt nur der RTW?) ist Bestandteil keiner rettungsdienstlichen Ausbildung, dazu gibt es Fahrschulen.

Infusionen legt,
und dass man ohne Zustimmung des Arztes keine Medikamente geben darf etc.

Was denn nun? Entweder Anlage eines PVK mit kristalloider Infusionslösung oder darf man keine Medikamente geben? Was auch falsch ist, denn natürlich darf rettungsdienstliches Personal das. Je nach Qualifikation sind mehr oder weniger Medikamente freigegeben.

Veräbnde anbringt,

Ist Bestandteil des erste Hilfe Kurses.

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