Kindergeld bei nicht annerkannten Berufsausbildung als Rettungssanitäter?
Hey, ich habe eine komplizierte Frage bzgl. Kindergeld und Zweit/Erstausbildung, die ich im Internet und auf Anfrage (noch nicht) beantworten bekommen habe:
Ich habe eine 12-Monatige Ausbildung als technischer Rettungssanitäter gemacht. Diese Ausbildung ist anscheinend nicht als Berufsausbildung anerkannt. Allerdings ist das schwierig mit 12 Monaten…
Jetzt mache ich eine zweite vollwertige Ausbildung (Pflegefachkraft).
Jetzt ist die Frage ob der Rettungssanitäter demnach nicht meine Erstausbildung war oder schon. Somit wäre meine jetzige Ausbildung meine Zweitausbildung, bei der ich Vollanspruch auf Kindergeld (bzgl. Gewerbeanmeldung) hätte.
Ist der Rettungssanitäter annerkannt und meine Erstausbildung, hätte ich bei meiner jetzigen, also Zweitausbildung keinen Vollanspruch aufs Kindergeld.
Kennt sich da jemand aus? Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht? Danke!
2 Antworten
Genau, der Rettungssanitäter, ist in Deutschland im Moment keine anerkannte Berufsausbildung im juristischen Sinne sondern eine Qualifikation-/ eine berufliche Weiterbildung, die nach den Rettungsdienstgesetzen (RDG) der Länder zur Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben innerhalb des Rettungsdienstes berechtigt. In Bayern, gibt es noch den "technischen Rettungssanitäter", der ebenfalls keine anerkannte Berufsausbildung darstellt. Gesetzlich, gilt der Rettungssanitäter also demnach nicht als absolvierte Erstausbildung. Jedoch, muss auch immer die jeweilige Rechtsprechung der Gerichte beachtet werden und der Bundesfinanzhof (BFH), hat in einem Urteil entschieden, dass der Rettungssanitäter sehr wohl als eine absolvierte Erstausbildung im Sinne des Steuerrrechtes gelten kann, weil er eben zur beruflichen Arbeit im Rettungsdienst berechtigt.
Mfg
Hey, ich kann vlt. nur in Ansätzen versuchen, zu helfen. Der RS, genauso der technische RS in Bayern sind in Deutschland keine anerkannte Berufsausbildung, sondern zählen als Qualifikation im medizinisches Bereich. Dies könnte der Grund dafür sein, dass du keinen Vollanspruch auf Kindergeld hast. Da es sich aber hier bei dir um einen sehr speziellen Fall handelt, empfehle ich dir, dich direkt bei deinem örtlichen Arbeitsamt zu erkundigen, die kennen sich hierbei am Besten aus, besonders im Bezug auf den T-RS. Ich hoffe ich konnte dir dennoch ein wenig weiterhelfen.
LG