Kindergeld bei nicht annerkannten Berufsausbildung als Rettungssanitäter?

2 Antworten

Genau, der Rettungssanitäter, ist in Deutschland im Moment keine anerkannte Berufsausbildung im juristischen Sinne sondern eine Qualifikation-/ eine berufliche Weiterbildung, die nach den Rettungsdienstgesetzen (RDG) der Länder zur Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben innerhalb des Rettungsdienstes berechtigt. In Bayern, gibt es noch den "technischen Rettungssanitäter", der ebenfalls keine anerkannte Berufsausbildung darstellt. Gesetzlich, gilt der Rettungssanitäter also demnach nicht als absolvierte Erstausbildung. Jedoch, muss auch immer die jeweilige Rechtsprechung der Gerichte beachtet werden und der Bundesfinanzhof (BFH), hat in einem Urteil entschieden, dass der Rettungssanitäter sehr wohl als eine absolvierte Erstausbildung im Sinne des Steuerrrechtes gelten kann, weil er eben zur beruflichen Arbeit im Rettungsdienst berechtigt.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
Von Experte Rollerfreake bestätigt

Hey, ich kann vlt. nur in Ansätzen versuchen, zu helfen. Der RS, genauso der technische RS in Bayern sind in Deutschland keine anerkannte Berufsausbildung, sondern zählen als Qualifikation im medizinisches Bereich. Dies könnte der Grund dafür sein, dass du keinen Vollanspruch auf Kindergeld hast. Da es sich aber hier bei dir um einen sehr speziellen Fall handelt, empfehle ich dir, dich direkt bei deinem örtlichen Arbeitsamt zu erkundigen, die kennen sich hierbei am Besten aus, besonders im Bezug auf den T-RS. Ich hoffe ich konnte dir dennoch ein wenig weiterhelfen.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung zum Notfallsanitäter