Ist meine Freundin boshaft, weil sie einen Obdachlosen angespuckt hat?

25 Antworten

Also so etwas geht gar nicht. Einfach nur respektlos und asozial. Und egal wie oft er gefragt hat es ist immer noch ein Mensch und sie sollte anderen nichts antun was sie selbst nicht möchte das andere ihr antun. Ich finde man sollte solche Personen meiden und ich finde es ist schon sehr boshaft.
Lg KL

deraladini 
Fragesteller
 05.01.2017, 03:02

Das sehe ich nicht so, der Obdachlose hat es doch quasi provoziert.

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wurzlsepp668  05.01.2017, 08:17
@deraladini

der einzige, der hier provizieren will heitß @deraladini ......

zeigen deine mehr als bescheuerten Fragen ...

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GanMar  06.01.2017, 12:07
@wurzlsepp668

Der Aladini wird bestimmt von der AfD bezahlt, der ist ein Spitzel und soll hier Stimmung machen.

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Dies Verhalten ist sehr boshaft und deine Freundin hat kein Benehmen. Für mich wäre der Spaziergang mit ihr damit definitiv beendet und ich finde es traurig, dass man hier noch fragen muss. 

Wenn man sich belästigt fühlt, dann sagt man deutlich, dass man nichts geben will und dass die Person einem in Ruhe lassen soll. Man kann dies auch durch deutliche Körperhaltung demonstrieren. Anspucken ist erniedrigend und verachtend und absolut unangebracht und widerwärtig. 

Nein, das ist kein boshaftes Verhalten.

Das Verhalten deiner Freundin ist dumm, Menschen verachtend, beleidigend, herzlos, asozial, beschämend, erniedrigend, verachtenswert und lässt vermuten, dass deine Freundin einen miesen Charakter, keine Ehre und kein Selbstbewusstsein hat. Eventuell durchlebt sie auch gerade eine schwere Kindheit.

Du scheinst dich nicht sehr von deiner Freundin zu unterscheiden, da du ihre Eskapaden scheinbar schon länger akzeptierst, bewunderst und nicht SCHLUSS machst!

Dir ist hoffentlich klar, dass du hier eine >Straftat öffentlich machst gegen die die Polizei bei Kenntnisnahme ein Ermittlungsverfahren zwingend einleiten muss.
es geht hier nicht um Boshaftichkeit sondern um Kriminalität die deine "Freundin" begangen hast und bei der du evtl. wegen Beihilfe oder unterlassener Hilfeleistung, Verhinderung einer Straftat und Mithilfe, Verdunklung selbst vor einen Richter kommen kannst.

 

Selbstanzeige und Schilderung bei der Polizei wäre hier der naheliegenste Weg für dich.

Das ist ganz einfach nur respektlos und dumm!

Man sollte andere Menschen immer so behandeln, wie man selbst behandelt werden möchte!