ist es ok und erlaubt lolicon zu schauen?
4 Antworten
Moralisch finde ich es in Ordnung und in Deutschland ist das Anschauen auch legal.
Ist es nicht.
Dort steht, dass jemand, der wirklichkeitsferne Kinderpornografie verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht, eine geringere Strafe bekommt als jemand, der echte oder echt aussehende Kinderpornografie verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.
Du musst auch lesen und verstehen, was in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4 steht.
Ich bin letzten Monat auf ein Forum gestoßen, wo es auch ein Thema um die aktuelle Rechtslage geht und dort wurde von jemanden geschrieben, das es nun verboten sei. Er hatte auch den Link verwendet und habe das dann auch so verstanden.
Also ist es weiterhin legal? Bin gerade etwas verwirrt. :D
Ja, es ist weiterhin legal. Der Satz bezieht sich auf das Verbreiten oder den Besitz, um es später zu verbreiten. Jemand, der nur Lolicon besitzt, würde dagegen nicht verstoßen.
Gesetze können manchmal schwer verständlich geschrieben sein, mit den ganzen Querverweisen. Derjenige im Forum hat das wahrscheinlich auch falsch verstanden.
Alles klar. Dann erstmal vielen Dank für die klarstellung. Für mich ist das ja auch schwierig zu lesen und hab da heute Morgen auch nicht so ganz durchgeblickt. :D
Aber ja, hat derjenige dann wohl auch ganz falsch verstanden.
Jedenfalls danke nochmal. ^^
🦈
ist es ok und erlaubt lolicon zu schauen?
Diese Filmchen unterliegen ausschließlich einem absoluten Verbreitungsverbot, wenn sie wirklichkeitsfern fiktiv sind - der Konsum ist nicht strafrechtlich relevant.
Und ob man es „ok“ findet, hängt von der eigenen Moral ab - also entscheide selbst.
Ist eine Grauzone soweit ich weiß.
ich finde es ok, wenn man sich eben bewusst ist das es im echten leben so nicht geht, also wirklich nicht, ohne kompromisse
Ist in Deutschland nun auch verboten.
"Gibt der kinderpornographische Inhalt in den Fällen von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4 kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen."
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184b.html