Ist es Notwehr, wenn jemand gegen mein Auto schlägt und ich ihm eine reinhaue?
Hallo allerseits,
und zwar lautet meine Frage, ich war heute vom Einkaufen zurückgefahren als bei einem Kreisverkehr ein Mann auf einem Parklplatz neben einer Apotheke aus dem Auto stieg und und anfing zum pissen am Gehsteig, aber so das es jeder sehen konnte.( Auch die kleinen Kinder und Frauen die draußen spazieren waren was mich total ekelt). Ich hab ihn angehupt worauf er mir den Mittelfinger zeigte und ich komplett ausgerastet bin. Also fuhr ich zum Parkplatz um ihm zu fragen was sein Problem sei. Dort angekommen wollte ich die Türe aufmachen worauf er mit dem Knie in meine Tür schlug aber er war sichtlich angetrunken. ...
Nun meine frage lautet da ich generell sehr temperamentvoll und impulsiv bin, wie ist die Rechtslage in Österreich, weil ich war so wütend als er gegen mein Auto schlug das ich ihm so eine reinhauen wollte. Hätte diese Aktion für mich irgendwelche rechtlichen Konsequenzen?
Danke im Voraus!
11 Antworten
Nein, ist es nicht, Du darfst in maximal davon abhalten, weiterhin auf dein Auto einzuschlagen, z.B. durch wegziehen oder die Schläge blockieren. Wenn er dann dabei auf dich losgeht, dann kannst Du natürlich das erforderliche Mittel wählen, den Angriff auf deine körperliche Unversehrtheit abzuwehren.
Nein, Notwehr bezieht sich nur auf Menschen. Siehe Absatz 2
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Sich und Andere sind keine Sachen, sondern Personen.
Sich und Andere sind keine Sachen, sondern Personen.
Nö. Notwehrfähig ist jedes rechtlich geschützte Interesse, insbesondere die in § 823 BGB absoluten Rechte
- Leben
- Körper
- Gesundheit
- Freiheit
- Eigentum (MüKoStGB/Erb § 32 Rn. 84 ff)
und insbesondere auch die Ehre (MüKoStGB/Erb § 32 Rn. 88).
Wofür habe ich wohl das Gesetz eingestellt?
Das weiß weder nanfxD noch ich, da du die falschen Schlussfolgerungen raus gezogen hast.
Ja, Anzeige wegen Körperverletzung. Das hat nichts mit Notwehr zu tun.
Abgesehen davon hast Du es selber provoziert.
Schwierig schwierig... aber in deinem fall würde ich ihn selber Schlagen in dem Moment währe es mir egal ob es eine Straftat ist... da ist mir mein Auto zu Wertvoll...
Das ist auf jeden Fall als Notwehr zu werten, wenn ein böser Mann dein armes Autoleinchen haut.
Ich habe eine normale Frage gestellt also habe ich mir auch eine normale Anwort erwartet aber von euch Internetrambos die sich im Netzt alles erlauben und sich auf ihre „Coolness“ einen melken kann man sich nichts normales und konstruktives erwarten außer das durch ihr mangelndes Selbstbewusstsein und mangelnde Aufmerksamkeit von ihren Ehepartnern(wann überhaupt vorhanden),sie im Netz auf krass machen. Respekt!
Es ist eine argumentative Antwort, was ich geschrieben habe. In ironischer Form. Wenn du sie nicht verstehst, sei's drum. Sie ist verständlich genug.
Ist das eine Plattform damit man sich gegenseitig hilft weil gewiss nicht jeder alles wissen kann und daher um Rat sucht oder eine Plattform für halbwitzige Komiker die ihre Ironie hier verschütten?
Es ist keine Notwehr. Aber diese Antwort wusstest du selbst schon, bevor du die Frage geschrieben hast. Dass dein Problem woanders liegt, sieht man an deinen hiesigen Kommentaren.
Es gibt Deeskalationskurse, um Menschen vor ihrer eigenen Impulsivität zu schützen. Denn im Straßenvekehr ist man damit schnell mal den Lappen los. Vielleicht ist dies noch eine bessere Antwort auf deine Frage, da magst du recht haben.
Hätte ich es gewusst würde ich nicht fragen oder? Wenn Sie mir einen Deeskalationskurs raten würde ich Ihnen raten eine kognitive Therapie für ADHS in betracht zu ziehen.
Der Deeskalationskurs begründet sich in Ihrer Frage. Eine kognitive Therapie auch, soweit es so etwas in purer Form gibt.
Das Argument verstehe ich nicht so recht.