Unterstellung Fahrerflucht?

10 Antworten

Doof ist die Frage nicht, das mal vorweg.

Natürlich kann der Geschädigte diese Angabe bei der Polizei tätigen, welche dann von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort einleitet.
Diese wird dann zu allererst dein Fahrzeug in Augenschein nehmen, evtl. Schäden aufnehmen und das der Staatsanwaltschaft weiterleiten.
Diese entscheidet dann, ob Du am Unfall beteiligt gewesen sein kannst, und wird dann einen Gutachter beauftragen um das zu beweisen.
Wenn, wie Du sagst, keine Schäden an deinem Fahrzeug erkennbar sind, kannst Du dich ganz entspannt zurücklegen und auf den Bescheid der Einstellung des Verfahrens warten.
Das schützt dich allerdings nicht vor einen weiteren Versuch des Geschädigten, auf zivilrechtlichem Wege dir die Reparaturkosten aufdrücken zu wollen. Aber keine Angst, deine KFZ-Haftpflichtversicherung wird ungerechtfertigte Forderungen zurückweisen. Unterstützt wird das durch die Einstellung des Strafermittlungsverfahrens. Alles wird gut.

Der Besitzer wird seinen Schaden beweisen müssen und auch die vermeintliche Tatsache, dass du den Schaden verursacht hast.

Ruhig Blut bewahren!

Du musst gar nix machen, derjenige der Ansprüche stellt muss beweisen das dem so ist, ebenso muss dir die Straftat bewiesen werden, wenn nichts passiert ist wie Du schreibst, wird dies unmöglich sein.

Erst mal locker bleiben... Verklagen kann dich grundsätzlich jeder, da kannst du gar nichts gegen machen...... Ein Sachverständiger wird es dann schon klären ob die Schäden überhaupt von deinem Auto sein können.

Manche versuchen es eben auch und wenn sie dich einschüchtern können ist es eben gutes Geld für sie.

Auf jeden Fall nustt du dir einen Anwalt nehmen bzw. es deiner Versicherung melden und sagen das du das nicht warst die kümmern sich dann schon.

Wenn es zu einer Anzeige kommt, muss deine Schuld bewiesen werden. Dann sucht ein unabhängiger Gutachter dein Auto nach Spuren (z.B. Lackrückstände vom beschädigten Auto) und Schäden ab. Sollte dieser keine finden, bist du raus aus der Nummer und das Verfahren wird eingestellt. Wie es mit den Kosten ist, weiß ich nicht zu 100%, aber eigentlich müsste der Kläger alle mit dem Verfahren zusammenhängegnde Kosten übernehmen. (Also auch deine). Wenn du wirklich nichts beschädigt hast, kann dir nichts passieren.