Ist es legal Fotos von fremden (bekleideten) Hintern zu machen?

3 Antworten

Das sagt das Internet dazu:

"In Deutschland ist Voyeurismus als solcher kein Straftatbestand, allerdings können voyeuristische Handlungen, insbesondere Bildaufnahmen in manchen Fällen strafbar sein. § 201a StGB regelt, dass unbefugte Aufnahmen einer Person, „die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet“, nicht erlaubt sind, solange diese nicht die Einwilligung dazu gibt. Es besteht das Recht am eigenen Bild. Der Täter wird mit maximal zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Wer eine solche Aufnahme benutzt oder einem Dritten zugänglich macht, wird ebenfalls mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft."

Und die Schule als solche gehört hier ebenfalls zu einem besonders geschützten Raum! 💁🏻‍♂️

Woher ich das weiß:Hobby

Rechtlich ist das reine Anfertigen der Fotos nicht strafbar.

Interview mit Polizei: Göttinger Popo-Fotograf rechtlich nicht zu belangen | Göttingen (hna.de)

Aber: Die Schule ist ein privater Ort, in dem fotografieren nicht erlaubt ist. Es handelt sich um einen Eingriff in die Privatsphäre des Mädchens. Und wenn die Bilder geteilt wurden und sie darauf eindeutig zu erkennen ist (also nicht nur der Po), handelt es sich ebenfalls um die Verletzung des Rechts am eigenen Bild des Mädchens, denn sie hat die Weitergabe nicht erlaubt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fotografiere in Hobby und Beruf seit 2003
AJBarnes103 
Fragesteller
 10.06.2021, 18:42

Vielen Dank für die Antwort!

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Uneternal  10.06.2021, 18:46
@AJBarnes103

Vielleicht mal den Lehrer informieren, wenn du was dagegen machen willst.

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AJBarnes103 
Fragesteller
 10.06.2021, 18:48
@Uneternal

Ist schon erledigt, wir gehen damit zum Schulleiter und zeigen die drei wahrscheinlich an, wir wollten nur mal wissen ob man sie überhaupt verklagen kann.

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Uneternal  10.06.2021, 18:50
@AJBarnes103

Wenn der Schulleiter sie mit den Eltern zum Gespräch vorläd und mit Klage droht, wird das wahrscheinlich schon ausreichen, um ihnen auf die Finger zu klopfen.

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IchWillWisse169  06.01.2023, 16:36

Hi , und was ist wenn man die Fotos niemandem schickt aber jemand anderes Zugriff auf die Cloud hat und ich beweisen kann das er es von der Cloud hat und es auch weiter schickt ?

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IchWillWisse169  06.01.2023, 16:37
@Uneternal

Ja aber er hat es ja getan und kenne die Person und alles und die Videos hab ich ja nicht mehr sondern er.

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Uneternal  06.01.2023, 16:39
@IchWillWisse169

Du hast meine Antwort nicht verstanden. Weiterverbreiten von Fotos, dazu noch welche, die ihm nicht gehören, ist strafbar.

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IchWillWisse169  06.01.2023, 16:43
@Uneternal

achsooo ja weil ich hab halt das Video gemacht wo man kein gesicht oder sowas in der art sehen tut sondern nur die schrift wo dran steht "Celvin Klein" und es war halt in der Schule aber die Videos wurden nicht nicht von mir weitergeschickt sondern die wurden aus meiner cloud genommen und weiter verschickt ich hab die videos nicht mehr sondern er und ich hab halt auch beweise das er das war kann ich da eine strafe oder sowas in der art bekommen?

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Uneternal  06.01.2023, 17:05
@IchWillWisse169

Zuerst brauchste mal einen Anwalt. Ich würde das aber eher deinem Lehrer melden, besonders wenn es Beweise gibt. Ist nur die Frage wie du beweisen willst, dass das Video von dir war, wenn du selbst das Video nicht mehr hast?

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IchWillWisse169  06.01.2023, 21:23
@Uneternal

Man sieht mich auf dem Video

und er hat selber zugegeben wie alle anderen die es wissen er wollte mich halt damit schlecht darstellen

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Uneternal  07.01.2023, 15:20
@IchWillWisse169
ich hab halt das Video gemacht wo man kein gesicht oder sowas in der art sehen tut

Und woher weiß man, dass du das bist?
Wie gesagt wende dich an einen Lehrer.

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Hallo

Strafanzeige bei der Polizei Stichwort sexualisierte "Upskirt Bilder" https://de.wikipedia.org/wiki/Upskirt. Es gibt da seit 60 Jahren die Playboy/Kamelhöcker Grenze (Der Playboy ist auf der "Kunstseite", darüber ist es Porno, deswegen ist der Playboy am Kiosk Kaufbar)

Der Staatsanwalt müsste eigentlich ermitteln das heisst Durchsuchungen, sämtliche Gerätetechnik sicherstellen und auswerten, Netzprotokole auswerten, Zeugen befragen, die Schulleitung und die Lehrer "Sensibilisieren".

Wichtig ist die Herren müssen überrascht werden so das noch Material findbar ist. Deswegen nix verplappern.

Selbst wenn die Bilder dann "Harmlos" sind oder nicht strafbar oft haben die Jungs ja noch mehr Schmuddelzeug gebunkert bzw noch härtere Bilder und zudem dauern Auswertungen von Handys und Computern oft mehrere Wochen plus die meisten Eltern sind auch angepisst wenn die Polzei alle Rechner und Festplatten des Haustands mitnehmen und eine strafrechtliche Belehrung bekommen und danach einen Anwalt suchen und bezahlen dürfen.

Die andere Diskussion ist müssen Schülerinnen mit Hot Pants in die Schule aber die Diskussion gibt es schon seit denn 1970ern es ist Evolutionsbiologisch angelegt. Diese Diskussion ist aber egal die Mädchen sind nicht die Straftäter sondern die "Opfer".