Ist ein zerbrochener Personalausweis gültig?

6 Antworten

Fuer Deutschland hat er weiterhin Gueltigkeit. Da ihr aber, wie Du in einem anderen Kommentar erwaehnt hast, hier nach Gran Canaria wollt solltest Du dir am Flughafen zusaetzlich einen vorlaeufigen Ausweiss ausstellen lassen.
Es kann durchaus sein das die spanischen Behoerden hier den Ausweiss nicht mehr anerkennen.


Littie97 
Fragesteller
 30.07.2019, 22:45

Kann es mit diesem vorläufigen Ausweis Probleme geben? Oder ist man damit für die bevorstehende Reise abgesichert.

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RalfCanaria  30.07.2019, 22:45
@Littie97

Nein, der vorlaeufige Ausweiss wird ohne Probleme anerkannt, auch hier.

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Prinzipiell ist der Ausweis damit ungültig gemäß § 28 Absatz 1 Nr. 1 des Personalausweisgesetzes:

Ein Ausweis ist ungültig, wenn
1.er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist, [...]

Die Beschädigung des Ausweises stellt eine Veränderung dar, und macht den Ausweis somit ungültig.

Nachzulesen ist dies in der Drucksache 16/10489 des Bundestages vom 07.10.2008 auf Seite 46:

Zu § 28 (Ungültigkeit):
[...]
Die Beschädigung des Ausweises ist wie bisher als Veränderung im Sinne der Nummer 1 zu beurteilen.

Prinzipiell kann dein Vater die Reise damit nicht antreten. Allerdings gibt es dafür in der Regel Notfalllösungen am Flughafen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja es ist halt eine auslegungssache, meiner hat in der Mitte einen riss ist aber noch an einem Stück. Selbst da sagt mir die Behörde er ist ungültig. Ich sehe es nach dem §28 auch so das meine Identität einwandfrei nachweisbar ist

Das Personalausweisgesetz kennt keine Regelung zu verbrochenem Personalausweis, wenn mit dem geklebten Personalausweis die Identität des Ausweisinhabers noch einwandfrei festgestellt werden kann bleibt der Ausweis gültig.


PissedOfGengar  31.07.2019, 09:21

Das ist schlicht und ergreifend falsch! Die Beschädigung des Ausweises stellt eine Veränderung gemäß § 28 Absatz 1 Nr. 1 des Personalausweisgesetzes dar, und macht den Ausweis somit ungültig.

Nachzulesen ist dies in der Drucksache 16/10489 des Bundestages vom 07.10.2008 auf Seite 46:

Zu § 28 (Ungültigkeit):
[...]
Die Beschädigung des Ausweises ist wie bisher als Veränderung im Sinne der Nummer 1 zu beurteilen.
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Schimeck  31.07.2019, 10:10
@PissedOfGengar

Deine Aussage ist falsch, Du gibst den richtigen Paragraphen an und fügst als Textauszug teile eines Gesetzesentwurfes aus dem Jahr 2008 bei.

Ein Gesetzesentwurf ist noch lange kein Gesetz.

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PissedOfGengar  31.07.2019, 11:04
@Schimeck

Nur komisch, dass genau dieser Gesetzesentwurf genau so angenommen wurde und heute Gesetz ist.

Urteile sind auch keine Gesetze, Dienstanweisungen sind keine Gesetze, usw. und dennoch ist danach zu handeln!

Das auf was ich mich beziehe ist aber nicht mal der Gesetzesentwurf an sich. Wenn du mal richtig lesen würdest ist es die Begründung des Entwurfes! Darin wird der Gesetzesentwurf näher ausgelegt.

Der betreffende Ausweis wäre nicht der erste den ich aufgrund der Beschädigung amtlich für ungültig erkläre, und wird sicher auch nicht der letzte sein, den ich in meiner Tätigkeit als Sachbearbeiter im Einwohnermeldeamt für ungültig erkläre.

Das was du immer noch glaubst zu denken ist, dass der Gesetzgeber nur mittels Gesetzen Dinge regelt... Er regelt aber auch mittels Verordnungen, Durchführungshinweisen, Begründungen, Verfahrensvorschriften, verlässt sich darauf das Urteile auch die kleinsten Unstimmigkeiten eines Gesetzes auslegen, und Rechtsanwälte helfen mittels Gesetzeskommentaren anerkannte Rechtsauffassungen zu schaffen, die auch bei Gericht herangezogen werden.

Aber wenn du so ein Paragrafenreiter bist: Anderer Ansatz:

§ 28 Absatz 1 Nr. PAuswG regelt folgendes:

Ein Ausweis ist ungültig, wenn
1.er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist,

Eine Veränderung ist doch eine Abweichung vom ursprünglichen Zustand des Gegenstandes, oder? Ich denke soweit können wir übereinstimmen.

Hmm, jetzt ist nicht näher beschrieben, ob die Änderung mutwillig oder versehentlich entstanden sein muss, damit der Ausweis ungültig wird. De facto, ist der Ausweis bei JEDER Veränderung ungültig.

Und ich muss schon sagen, wenn der Ausweis zerbrochen ist, ist das definitiv eine Abweichung vom ursprünglichen Zustand des Gegenstandes.

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Schimeck  31.07.2019, 16:33
@PissedOfGengar

Verändert heißt, wenn Daten darauf verändert wurden. Die Person kann auch mit einem geklebten Ausweis eindeutig identifiziert werden, wenn alle angegebenen Daten in Ordnung sind.

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Schimeck  31.07.2019, 19:08
@PissedOfGengar

So, hab mir jetzt die Mühe gemacht und eine Dienstanweisung von 2018, immerhin 10 Jahre jünger als Dein Gesetzesentwurf, heraus gesucht. Darin heißt es:

Für Reisende innerhalb der EU sowie nach der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, Montenegro, FYR Mazedonien, Albanien, Ukraine, Kasachstan sowie die in die Überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (OCT), welche sich mit Reisedokumenten, ausgestellt in der EU, ausweisen gilt in Bezug auf § 28 Personalausweisgesetz (PAuswG):

Das Reisedokument verliert die Gültigkeit, wenn wesentliche Daten und somit die Identität des Ausweisträgers nicht mehr festzustellen sind. Dazu zählen: Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort und Passnummer des jeweiligen Dokuments, aber auch das Lichtbild.

Eine provisorische Reparatur führt nicht automatisch zur Ungültigkeit des Dokuments, da diese Angaben auch durch eine Reparatur praktisch nicht unlesbar werden.

Ob andere Einreisebehörden ein repariertes Reisedokument akzeptieren, lässt sich nicht pauschal sagen, darüber ist der Reisende vor dem Check-in zu informieren.

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PissedOfGengar  01.08.2019, 07:46
@Schimeck

Du brauchst dir den Begriff "verändern" nicht zurechtbasteln wie er dir passt...

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Der ist wohl nicht mehr gültig. Aber man kann sich am Flughafen ein provisorisches Ausweißdokument ausstellen lassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Downesvilles19  30.07.2019, 22:32

Unmöglich sowas geht nur bei der zuständigen behörde

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magnetism24340  30.07.2019, 22:34
@Downesvilles19

Ahja... ich habe auf dem FP FFM einen bekommen. Natürlich ist das kein richtiger Personalausweis, wie man ihm von der Behörde bekommt, aber für die Zeit der Reise wird er anerkannt.

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Littie97 
Fragesteller
 30.07.2019, 22:33

Oh ok, und das geht ganz einfach? Benötigt man dafür andere Dokumente oder allgemein irgendwas Wichtiges? Wir sind gerade ziemlich in Sorge, dass es morgen Probleme am Flughafen gibt. Unglücklicherweise hat unser Bürgeramt morgen auch geschlossen.

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magnetism24340  30.07.2019, 22:35
@Littie97

Kaputten Ausweis mitbringen, ggf. Passfoto. Machen die aber auch vor Ort für teuer Geld.

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