Falsche Daten im Personalausweis/Reisepass?

6 Antworten

Gemäß § 28 Absatz 1 Nr. 2 des Personalausweisgesetzes, ist dein Ausweis nicht sofort ungültig, nur weil deine Größe nicht stimmt.

§ 28 Ungültigkeit

(1) Ein Ausweis ist ungültig, wenn

1. [...]

2. Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder – mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe –
unzutreffend sind,

3. [...]

Du kannst also problemlos mit deinem Ausweis nach Großbritanien reisen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachbearbeiter im Einwohnermeldeamt 🛂 seit 10 Jahren

Also da sich die Größe immer verändert gibt es glaub ich keine Probleme aber nimm lieber nen Reisepass mit

Nein, denn Wachstum ist nicht strafbar sondern natürlich. Der Ausweis ist gültig - das reicht.

In Angaben in den Dokumenten müssen genau passen!

Aaron1998 
Fragesteller
 26.06.2016, 22:26

Dachte ich mir auch, allerdings bräuchte ich dann jedes Jahr einen neuen.

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LeCux  26.06.2016, 22:27

Ab sofort einen neuen pro neuer Frisur und Brille? Die Personalien müssen stimmen, die Größe noch im Wachstum befindlicher Leute nicht - diese Differenz erklärt der gesunde Menschenverstand.

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PissedOfGengar  27.06.2016, 07:37
@LeCux

diese Differenz erklärt der gesunde Menschenverstand

und das Personalausweisgesetz in § 28 Absatz 1 Nr. 2.

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Solange du noch jung bist nicht. Wenn es dich stört hol dir nen neuen Pass.