Brauche ich einen Personalausweis, wenn ich eien Reisepass habe?

12 Antworten

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Der RP reicht in den meisten Fällen. Aber manchmal wird eben ausdrücklich der PA gewünscht, weil nur da auch die Adresse steht. Im RP nicht. Man sollte beides haben. Den RP braucht man aber nur für bestimmte Länder.

compu60  25.05.2011, 11:51

Deiner reicht aber nicht, da der nicht mehr gültig ist.

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Du brauchst definitiv den Personalausweis und nicht den Reisepass. Alleine bei Kontrollen wird nach dem Personalausweis gefragt ;-)

Varinia40 
Fragesteller
 25.05.2011, 11:49

Ist richtig, aber den Reisepass braucen wir für den Urlaub ohnehin. Ich wollte nur wissen, ob der Personalausweis auch im Reisepass ist, da ich mit dem Personalausweis ja nicht nach Afrika komme...

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Freiheit55  25.05.2011, 11:53
@Varinia40

Ok. Rein polizeilich/legal gesehen reicht ein Reisepass, denn mit der Passnummer kann die Polizei auch Deinen Wohnsitz ermitteln ;-) Das gilt für den Urlaub

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Terezza  25.05.2011, 11:54

an grenzen wird nach gültigen ausweispapieren gefragt. nicht speziell nach dem personalausweis. und ein (deutscher)reisepass ist ein gültiges ausweisdokument überall auf der welt. damit kriegtst du auch visa, mit perso nicht.

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Reisepass reicht aus.

Allerdings ist der Personalausweis günstiger als der Reisepass, befähigt aber nicht zur Einreise in bestimmte Lände [eigentlich alles außer Europa].

Wer also viel reist und daher einen Reisepass hat/braucht, braucht für die innerdeutsche Ausweispflicht keinen extra Personalausweis.

Du benötigst keinen Personalausweis, mit dem Reisepass kannst Du Dich genauso ausweisen. Es ist auch nicht notwendig, das sperrige Ding, immer bei sich zu haben.

compu60  25.05.2011, 11:50

Nur muss der auch noch gültig sein. Ist aber nicht der Fall.

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Es ist falsch, zu behaupten, dass ein Personalausweis überflüssig ist, wenn ein Reisepass vorhanden ist. Der Reisepass hilft auf der ganzen Welt bei der Identifikation, also auch in Deutschland, der Personalausweis nicht, das stimmt. Rechtlich aber sieht es ganz anders aus: Jeder Deutsche, der über 16 Jahre alt ist, MUSS kraft Gesetzes einen gültigen Personausweis besitzen. Das legt §1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) fest. Einen Pass muss keiner haben. Der Personalausweis muss vorgelegt werden können. Das bedeutet nicht, dass man ihn immer bei sich führen muss.