Ist ein orangener Lichtbalken auf Privatfahrzeugen erlaubt?
Moin,
Ich habe mir vor paar Tagen ein ehemaliges Gemeindefahrzeug (VW T5) gekauft.
Der Bus hat noch so einen orangenen Lichtbalken drauf der eigentlich ganz cool aussieht ;)
Jetzt ist meine Frage ob ich das Ding drauf lassen darf (natürlich nicht angeschaltet während der Fahrt) oder ob das rechtlich ähnlich geregelt ist wie bei einem Blaulicht.
Über Antworten freue ich mich :)
Grüße
5 Antworten
StVZO § 52, Abs 4
Du gehörst nicht zur dort aufgeführten Gruppe - Nein, darfst Du nicht.
den Balken wirst abdecken müssen, ist zwar eingetragen, darfst aber als Privatmann nicht benutzen
bei ehemaligen Feuerwehrfahrzeugen must die Schrift verändern; ein Freund von mir hat da Feierwehr draus gemacht
Ja, der muss aber in die Papiere eingetragen werden
a) kam der Nachtrag mit den Gemeindefahrzeug erst später
b) das ist nicht zwingend so, dass alles eingetrgen ist, was montiert ist. Es gibt genügend Leute, die Zeugs ohne ABE an ihre Autos und Mopeds montieren.
Peter, wie schon geschrieben, der Nachtrag mit dem Gemeindefahrzeug kam erst nach meinem Beitrag und ich bin schon RTW mit illegaler Lichtzeichenanlage im Einsatz gefahren (blaue Blinklichter im Kühlergrill, waren damals noch nicht zulässig) Also komm mir nicht mit, "das macht doch keiner"
LACH, glaube kaum dass ein RTW mit Sondersignal von den Blauen rausgezogen wird ...
Das ändert aber nichts daran, dass die Leuchten im Kühlergrill (damals) illegal waren (aber sehr sinnvoll, deshalb waren sie drin und sind heutzutage legal).
ist der Balken zugelassen/eingetragen?
Da es vorher ein Gemeindfahrzeug war ist es noch in den Papieren eingetragen ja und müsste daher auch "den Vorgaben entsprechen"
Zwar sind die Regelungen hierzu "weniger strikt" als beim Blaulicht, aber auf Privatfahrzeugen sind derartige Leuchten verboten.
Schlaumeier, das ist eingetragen; muss es ja, sonst dürfte der Balken nicht montiert sein.