Rücktritt von Privatverkauf (Kleinanzeigen)?

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1.) Es ist fraglich, ob überhaupt ein Kaufvertrag zustande kam, denn dafür müsste das Angebot bereits als Willenserklärung gelten.

2.) Wenn das Angebot als Willenserklärung galt, dann kannst du deine Willenserklärung wegen Irrtums anfechten und sie dadurch nichtig machen. Dies gescheht mittels Erklärung gegenüber dem anderem Teil (am besten unter Nennung des Grundes iirc).

Du erklärst dem Käufer gegenüber die Anfechtung deiner Willenserklärung wegen Irrtums gemäß §119 BGB. Die Frage ist, ob überhaupt schon eine Willenserklärung deinerseits abgegeben wurde. Eine Anzeige bei Kleinanzeigen ist ja erstmal nur eine Einladung an den Käufer seinerseits eine Willenserklärung abzugeben. Wenn ihr euch danach einig seid, kommt ein Vertrag zustande.

Ich würde wie gesagt die Anfechtung wegen Irrtums erklären und dann warten ob der Käufer rechtliche Schritte einleitet oder nicht.

Wenn es keine gütliche Einigung gibt, wirst Du für Deinen Fehler einstehen müssen - hier auf einem Irrtum zu beharren, dafür müsste die Abweichung von offenkundig sein (etwa 2 € statt 200 €, bei 20 € würde der Nachweis schon schwierig).