Ist die Warmmiete konstant?

DODOsBACK  21.10.2021, 18:57

Was steht denn im Mietvertrag? Pauschalmiete oder Warmmiete, Abschlag, Vorauszahlung?

otkev95 
Fragesteller
 21.10.2021, 19:31

Unter dem Punkt Miete steht folgendes: Die Gesamtmiete beträgt …€. Darin enthalten sind sämtliche Betriebskosten. Über die Betriebskosten erfolgt keine Abrechnung

6 Antworten

Das Studierendenwohnheim hat die alten Vertragstexte nicht geändert. Daher bleibt die Gesamtmiete über den Vertragszeitraum hinweg KONSTANT. Du musst als Mieter keine Mietanpassungen hinnehmen.

wir müssen hier zwischen warmmiete und energiepauschalen unterscheiden.

die warmmiete ist im prinzip kaltmiete plus abschlag für heizung, wasser etc. je nach dem was alles drin ist.

bei der energiepauschale ist es tatsächlich so, dass der vermieter nicht nachträglich erhöhen darf. was er aber machen darf ist in festgelegten zeitlichen abständen die miete anpassen.

lg, anna

Bedeutet das dass ich so oft und so lange wie ich will z.B. warm duschen oder heizen kann wie ich will ohne dass extra kosten entstehen?

Was steht denn in deinem Mietvertrag?

Bei den meisten Mietverhältnissen zahlt man monatlich einen Abschlag, sagen wir 100 Euro (für Wasser und Heizung). Zum Ende des Jahres wird dann geprüft: Wieviel Wasser und Heizung wurde tatsächlich "verbraucht"? Dann muss man entweder nachzahlen (wenn man mehr verbraucht hat als geschätzt) oder bekommt Geld zurück (wenn man weniger verbraucht hat als geschätzt). Der monatliche Abschlag von 100 Euro ist ja nur eine Schätzung.

Stromkosten laufen normalerweise ganz separat. Ich weiß aber nicht, wie es die Studentenwohnheime handhaben. Kann auch sein, dass die Stromkosten dort in den Betriebskosten enthalten sind.

Schau mal in deinen Mietvertrag, Stichwort "Betriebskosten" oder "Nebenkosten", dazu müsste dort etwas stehen.

Jedenfalls würde es mich wundern, wenn es in Wohnheimen keine Jahresabrechnung gäbe. Dann könnte ja jeder Strom, Wasser, Heizung verbrauchen wie er/sie lustig ist.

otkev95 
Fragesteller
 21.10.2021, 19:32

Hatte ich mir eben auch gedacht. Jedoch steht unter dem Punkt Miete folgendes: Die Gesamtmiete beträgt …€. Darin enthalten sind sämtliche Betriebskosten. Über die Betriebskosten erfolgt keine Abrechnung

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Schnarchnix  21.10.2021, 23:07
@otkev95
Über die Betriebskosten erfolgt keine Abrechnung

Das war mir in der Form neu. Aber damit ist deine Frage ja dann beantwortet.

Obwohl ich mich schon frage, wer dann die Differenz zahlt, wenn nicht die Bewohner.

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So wie das im Mietvertrag steht ist alles pauschal. Du kannst so oft duschen wie du willst.

nein, bedeutet das nicht! Du zahlst erstmal einen pauschalen Betrag und wenn der Verbrauch den Betrag übersteigt, dann zahlst du bei der nächsten Nebenkostenabrechnung mehr, wenn du weniger Verbrauchst dann bekommst du was zurück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung