Ist der Erwerb, Besitz etc. der folgenden Chemikalien illegal?

3 Antworten

Also Aceton kannste im Baumarkt kaufen und BaCl2 bedenkenlos bestellen. Methanol gibt es auch im Baumarkt.

Den Ethylether bekommste in der Apotheke unter Angabe des Verwendungszewckes.

Bei n-Hexan und DCM würde ich sagen, dass diese organ. LöMis nicht für Privatpersonen zugelassen sind, weil man mit denen schon richtig krasses Zeug machen kann und diese zudem auch sehr toxisch und umweltschädigend sind.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – B.Sc. Chemie

Traditer 
Fragesteller
 19.05.2021, 22:40

Kann man im Internet irgendwie allgemein herausfinden, welche Chemikalien legal und welche nicht sind?

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Der Besitz kann illegal sein, wenn nicht die erforderlichen Sachkundenachweise vorliegen.

Insbesondere bei Substanzen wie Dichlormethan (potenziell krebserregend), Methanol (akut toxisch), Bariumchlorid (toxisch)wirst Du diese nicht ohne Sachkundenachweis ("Toxschein") erhalten, bzw. man darf diese Dir gar nicht aushändigen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – MSc in Biochemie

10KB4JesusCries  19.05.2021, 22:20

Für BaCl2 und Methanol brauchste jetzt nicht gleich ein Toxschein, aber bei DCM und n-Hexan gebe ich dir recht.

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MeisterRuelps, UserMod Light  19.05.2021, 22:21
@10KB4JesusCries

Bariumchlorid ist giftig und darf in Hinblick auf die Gesetze nicht an Privatpersonen abgegeben werden. Ebenso Methanol

https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/BJNR009410017.html

[Korrektur]

(3) Die Abgabe darf nur durchgeführt werden, wenn

1.

der abgebenden Person bekannt ist oder sie sich vom Erwerber hat bestätigen oder durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachweisen lassen, dass dieser die Stoffe oder Gemische in erlaubter Weise verwenden oder weiterveräußern will und die rechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt, und keine Anhaltspunkte für eine unerlaubte Verwendung oder Weiterveräußerung vorliegen,

2.

die abgebende Person den Erwerber unterrichtet hat über

a)

die mit dem Verwenden des Stoffes oder des Gemisches verbundenen Gefahren,

b)

die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch und für den Fall des unvorhergesehenen Verschüttens oder Freisetzens sowie

c)

die ordnungsgemäße Entsorgung und

3.

im Fall der Abgabe an eine natürliche Person diese mindestens 18 Jahre alt ist.

Anlage 2 sagt, dass Stoffe mit einem Totenkopfsymbol darunter fallen

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MeisterRuelps, UserMod Light  19.05.2021, 22:30
@10KB4JesusCries

Ja, dennoch gibt es da Ausnahmen (siehe oben im Gestzestext). Es ändert nichts, dass die Abgabe bzw. der Erwerb verboten ist.

Du kannst nicht einfach Stoffe abgeben, die auch dermal aufgenommen extrem toxisch sind ohne, dass die Person, die sowas kauft Ahnung hat, dass sowas möglich ist.

Gleichzeitig kannst Du nicht wissen, ob die Person weiß, ob die Substanz ggf. durch bestimmte Handschuhe hindurchdringt.

Du bist da etwas blauäugig.

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10KB4JesusCries  19.05.2021, 22:37
@MeisterRuelps, UserMod Light

Ja gut, dass ist schon war, wollte nur erwähnen, dass es dennoch möglich für Privatpersonen ist, so etwas zu bekommen. Ich selbst bin Chemiker und bin mir der Gefahren bewusst. Ich weiß schon, dass es auch nicht ratsam ist jedem dahergelaufenen Typ methanol in die Hand zu drücken respektive andere bedenklichen Sachen. Zumal sich die Rechtslage in Deutschland die letzten 6 Jahre zunehmend verschärft hat im Bezug auf Vertrieb von CHemikalien an Privatpersonen.

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MeisterRuelps, UserMod Light  19.05.2021, 22:42
@10KB4JesusCries

Naja, als Chemiker solltest Du eigentlich wissen (gibt es in der Tox-Vorlesung etc), dass alle Substanzen mit GHS06 nicht ohne Weiteres und Sachkunde abgegeben werden dürfen :)

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10KB4JesusCries  19.05.2021, 22:43
@MeisterRuelps, UserMod Light

Ich höre die Tox Vorlesung und GesKunde Vorlesung erst am Ende des Master, weil unser Prof dafür gestorben ist und unsere Uni als ich im Bachelor war noch keinen Ersatzt hatte xD Aber danke, jetzt weiß ich wenigstens das mit den GHS06 SUbstanzen :D

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MeisterRuelps, UserMod Light  19.05.2021, 22:45
@10KB4JesusCries

Das ist aber eine VL, die es zwangsweise im Bachelor gibt. Ohne diese dürftest Du gar nicht an den Praktika teilnehmen. So ist das an den Unis geregelt, die ich kenne.

Kein Toxschein = keine Praktika, insbesondere weil auch eine Gefährdungsbeurteilung manchmal im (Vor-)Protokoll pflicht ist.

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Essigester, Feuerzeugbenzin (statt Hexan) und Ethanol und deren Mischungen "lösen" dein Problem schnell und billig.

Das ist Grundwissen der Chromatographie.

m.f.G.

anwesende