Ist der Begriff " Entspannungstherapeut" geschützt?

4 Antworten

Entspannungstherapeut ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Der Begriff impliziert die Heilung von Krankheiten. Nach deutschem Recht ist das nur Angehörigen von Berufsgruppen erlaubt, die zur Heilkunde zugelassen sind (Ärzte oder Heilpraktiker z.B.). Entspannungstrainerin wiederum kann man sich nennen. Die Ausbildung würde ich bei einem glaubwürdigen Institut absolvieren und nicht bei einem Anbieter, der mal so eben an einem Wochenende einen Kursus anbietet und der einem auch eine Urkunde ausstellt, die man sich in’s Wartezimmer hängen kann. Wenn man Geld verdienen will, muss man erst mal Geld ausgeben. In diesem Fall für eine gute Ausbildung. Eine gute Ausbildung ist man den Menschen schuldig, mit denen man später arbeitet.

Den Begriff Therapeut für eine eindeutig nicht therapeutische Tätigkeit
zu verwenden, ist nicht nur aus juristischer Sicht fragwürdig. Auch
aus fachlicher Sicht. Denn alles was ein sogenannter
Entspannungstherapeut anbietet sind maximal Verhaltenstrainings. Und
jeder Dienstleister in diesem Bereich, auch und besonders die
Ausbildungsinstitute sollten aus meiner Sicht hier ein klare
Trennlinie ziehen. Es ist wichtig, die Grenzen deutlich zu machen und
den Unterschied zwischen Therapie und Verhaltenstraining
herauszuarbeiten. Insofern sehe ich diese ganzen Ausbildungsangebote
zum „Entspannungstherapeuten“ kritisch. Wie will man diese
Trennung glaubwürdig vermitteln, wenn man mit dem Angebot
suggeriert, eine Therapeuten-Ausbildung durchzuführen?
http://www.ausbildungen20.de/informationen-gesundheit/entspannungstherapeut.php

Hallo Melina, also, der Entspannungstherapeut ist wohl nicht geschützt. Ich folge trotzdem dem Rat meiner Vorgängerin Entspannungstrainerin wäre hier besser, weil du keine theapeutische Ausbildung hast und in diesem Beruf tatsächlich pädagogisch arbeitest, auch wenn das therapeutische Wirkungen entfaltet. Als Selbständige musst du sowieso einen Schein beim Ordnungsamt beantragen, die werden dich auf jeden Fall darauf aufmerksam machen, wenn da was eingetragen werden soll, was nicht erlaubt ist. Besser stehtst du dich, wenn du dich nebenberuflich selbständig machen kannst, dann zahlst du über deinen hauptberuf die Krankenkasse. Viele Grüße Karin

Mit dem Wort "Therapeut" wäre ich vorsichtig. Das unterstellt Heilabsicht und für die brauchts zumindest eine Heilpraktikerprüfung. Wahrscheinlich wird man lange mit durchkommen...aber wenn dir einer an den Karren fahren will kann ers.

Nenn dich Entspannungstrainer/-coach/-lehrer...das dürfte sicherer sein.