Ist das erlaubt in der jugendhilfe?

5 Antworten

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Prinzipiell ist so etwas schon erlaubt, muss man sich ggf. noch die Richtlinien für Kinder- und Jugendheime in deinem Bundesland / Regierungsbezirk ansehen aber gesetzlich ist so etwas nicht verboten, denn du kannst auch einfach nicht jeden Sachverhalt bis in kleinste im Gesetz regeln. Wichtig ist in erster Linie, dass hier kein Einsperren stattfindet, aber das ist ja hier nicht der Fall.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Marlxon 
Fragesteller
 02.02.2020, 16:34

Ja das ist so ne Lücke die sperren dich ja in Klammern schon ein weil wenn du raus gehst bekommst du immer mehr Ärger

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Katha6789  02.02.2020, 16:44
@Marlxon

Es ist normal dass Jugendliche auf ihre Erziehungsberechtigten hören müssen und ansonsten Ärger bekommen.

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Ja, das ist gesetzlich erlaubt.

Katha6789  02.02.2020, 16:39

Es ist nicht nur gesetzlich erlaubt, sondern auch geboten, denn die Jugendhilfeeinrichtung hat einen Erziehungsauftrag. Leibliche Eltern wären oft noch strenger als nur Zimmer-Arrest zu verhängen.

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solange nicht abgesperrt ist und dies eine erzieherische Maßnahme darstellt ist das erlaubt.

Das ist wohl Erziehung mehr nicht.

Es ist eine Erziehungsmaßnahme.

Marlxon 
Fragesteller
 02.02.2020, 16:30

Ja klar aber ist das gesetzlich erlaubt weil die Jugendlichen haben nichts un sich zu beschäftigen sie sitzen 6 Stunden oder manchmal mehr im Zimmer und können die Wand anschauen das macht doch irgendwann mal krank

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Katha6789  02.02.2020, 16:33
@Marlxon

Seit wann kann man sich in einem Zimmer nicht beschäftigen? Du kannst lesen, lernen, aufräumen, basteln...

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maja0403  02.02.2020, 17:35
@Marlxon

So ein Unfug. Natürlich kann man sich beschäftigen. Wenn sich die Jugendlichen benehmen würden, gäbe es auch keine Konsequenzen. Sie haben ihr Schickal also selbst in der Hand. Im Knast würden sie mehr Langeweile schieben.

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