Ist "Bulle" gegenüber Polizisten ein Schimpfwort?

11 Antworten

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Ich schätze mal, deine Frage soll lauten, ob es strafbar ist, einen Polizisten als Bullen zu bezeichnen.

Einen Polizisten als „Bullen“ zu bezeichnen, ist an und für sich seit einer Weile nicht mehr strafbar, da der Ausdruck mittlerweile in den heutigen allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen ist und nicht zwangsläufig als Beleidigung ausgelegt werden kann.

https://www.strafrechtsiegen.de/beleidigung-polizeibeamten-bullen/

Kommt zu dem Wort „Bulle“ noch ein abwertendes Wort hinzu, wie „blöder Bulle“, dann sieht das Ganze schon wieder anders aus.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.

Naja charmant ist es in keinem Fall. ICh würde aber unterstellen das da der Ton die Musik macht wie bei einigen anderen Grenzwörtern auch.

Sagst du zu dritten, in hörreichweite, die Bullen waren gestern bei mir.... kann sich da kaum jemand persönlich beleidigt oder beschimpft fühlen.

Sagst du dem Polizisten das du keine Bullen magst oder das er ganz ok ist für nen Bullen ist das dann wohl grenzwertig aber die intention ist hier deutlich rauszuhören das du nicht beleidigen oder beschimpfen willst.

Ist der tonfall so das das zusatzwort Schwein zwar nicht fällt aber deutlich im raum steht dann ist das beleidigend und auch als schimpfwort gemeint und zu verstehen.

Das bedeutet dann aber das das zwangsläufig konsequenzen hat.

Es gibt mehrere solche worte wo der ton die Musik macht also wo umliegende Wortwahl, verhältnis der Personen zueinander usw. festlegt ob es beleidigend ist oder nicht.

dieLuka  16.10.2020, 11:44

*da fehlt ein nicht bei den Konsequenzen

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Hi,

Wer einen Polizeibeamten als "Bullen" bezeichnet, um ihn zu beleidigen, der macht sich wegen Beleidigung strafbar (§ 185 StGB). Es kommt aber - wie so Vieles - darauf an, dass man auch tatsächlich beleidigen wollte.

Quelle: anwalt.de (16.10.2020)

Viele Grüße

MrDog

PolNRW93  16.10.2020, 20:43

Keine Ahnung, welcher vermeintliche Anwalt das geschrieben hat, aber das stimmt ganz klar nicht.

Laut Rechtsprechung ist alleine die Bezeichnung „Bulle“ schon seit Jahren nicht mehr als Beleidigung zu sehen, da der Ausdruck immer mehr in den alltäglichen Sprachgebrauch übergegangen ist und somit quasi gesellschaftlich akzeptiert ist.

https://www.strafrechtsiegen.de/beleidigung-polizeibeamten-bullen/

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Natürlich ist das eine despektierliche Berufsbezeichnung und in einem persönlichen Kontakt mit einem Beamten durchweg beleidigend!

Ob es da zu einer Anzeige und Verurteilung käme, ist spekulativ. Es wurde schon als Beleidigung abgelehnt, da es auch z.B. einen "Bullenorden" seitens der Polizei im Karneval gegeben hat.