Islamisch heirate ohne Einverständnis der Eltern?

5 Antworten

Gehe davon aus, dass du weiblich bist. Also einen Freund darfst du gar nicht haben. Überhaupt keinen Kontakt zu einem Jungen. Es ist löblich, dass du weg willst von einer haram Beziehung. Aber das geht so nicht. Man kann die nicht so führen und dann irgendwann heiraten. Nein, die Beziehung muss komplett beendet werden und der Kontakt abgebrochen. Und dann müsst ihr beide den halal Weg gehen. Das beginnt damit, dass der Bruder bei deinen Eltern vorsprechen muss.

Wenn deine Eltern Muslime sind, und dein Vater dir die Ehe verbietet, ob die Gründe nun islamisch rechtens sind oder nicht, dann kannst du den Bruder schon nicht heiraten. Aus. Ein Imam darf euch nicht ohne Zustimmung des Walis (dein Vater) trauen. Tut er es doch, ist die Eheschließung ungültig und ihr lebt weiter in Unzucht.

Ich bin da ganz ehrlich, ich sehe dich auch nicht reif für eine islamische Ehe, da du dich nicht nach den islamischen Regeln richten willst. Du suchst Schlupflöcher hier. Du willst die Regeln umgehen. Und das geht nicht. In solche Sache legt Allah keinen Segen. Du siehst doch, dass es jetzt schon Probleme gibt, weil du haram in einer wilden Ehe lebst.

Der Vater muss zustimmen, solange er keinen anderen Vertreter für sich eingesetzt hat. Er muss nicht dabei sein, muss aber vorher dann dem Imam das Einverständnis gegeben haben, dass er einverstanden ist mit der Eheschließung.

Der Imam wird nicht deinen Wali machen. Nicht, wenn der Vater lebt, egal ob du Kontakt hast oder nicht. Du hast schon gesagt, dein Vater erlaubt es nicht. Da hattest du doch Kontakt. Viele Imame machen gar keine Eheschließung mehr in DE, weil junge Leute wie du Mussbrauch getrieben haben mit diese Sache. Der würde das vielleicht machen, wenn es wirklich keinen Wali gäbe. Und es gibt ja einen. Oder wenn deine Eltern nachweislich Christen wären oder andere Nichtmuslime.

Der Imam ist doch nicht dumm. Der glaubt dir doch nicht alleine, dass dein Vater JA gesagt hätte. Der muss natürlich mit deinem Vater reden.

Wie gesagt, verheiratet euch ein Imam entgegen den Regeln, dann begeht er eine große Sünde und die Eheschließung ist islamrechtlich ungültig.

Es muss doch auch in deinen Verstand reingehen, dass man eine Ehe nicht mit haram beginnen kann. Was denkst du denn, wie lange sowas hält???

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Salam alaikum

„Jede Frau, die sich ohne die Erlaubnis ihres Vormunds verheiratet, deren Heirat ist ungültig, deren Heirat ist ungültig, deren Heirat ist ungültig.“

(Überliefert bei at-Tirmidhi, 1021; und anderen. Diese Überlieferung wurde als authentisch - sahih - eingestuft.)

„Kein Ehevertrag außer mit einem Vormund der Frau (Wali) und zwei Zeugen.“

(Überliefert bei at-Tabraani. Diese Überlieferung wird in Sahih al-Jaami‘ erwähnt, Nr. 7558.)

Der Vormund einer Frau ist zunächst ihr Vater, dann derjenige, den ihr Vater (z.B. für die Zeit nach seinem Tod) als ihren Vormund bestimmt.

Danach sind es ihre Großväter väterlicherseits (entsprechend ihrer Reihenfolge, also zunächst Großvater, dann Urgroßvater usw.).

Danach sind es ihre Söhne (in der Reihenfolge ihres Alters) und dann deren Söhne.

Danach ihr Bruder und nach diesem ihr Halbbruder väterlicherseits und nach diesen jeweils deren Söhne.

Danach ihr Onkel väterlicherseits (Bruder des Vaters von beiden Eltern), danach ihr Halbonkel väterlicherseits (Halbbruder des Vaters väterlicherseits) und nach diesen jeweils deren Söhne.

Danach ist der jeweils verwandtschaftlich nächste der sog. ‘Asabah-Verwandten - wie im islamischen Erbrecht - der Vormund der Frau.

Und der muslimische Herrscher (oder wer ihn vertritt, wie z.B. ein legitimer Richter) ist der Vormund derjenigen, die keinen Vormund haben

Es gibt keine Vormundschaft eines Nicht-Muslims für einen Muslim oder eine Muslimin, genauso wenig wie es eine Vormundschaft eines Muslims für einen Nicht-Muslim oder eine Nicht-Muslimin gibt.

Bei Nicht-Muslimen gilt die Vormundschaft bei der Heirat für eine Nicht-Muslimin, auch wenn beider Religionen sich unterscheiden.

Es gibt keinerlei Vormundschaft durch jemanden, der den Islam verlassen hat (Murtad).

Der Vormund muss ein Mann (und kann keine Frau) sein.

Wenn die Frau keinen Wali hat, der sie verheiraten kann, kann diese Rolle vom muslimischen Qaadi (Richter) übernommen werden, falls es einen gibt. Wenn es keinen Qaadi gibt, wie es bei den im Westen lebenden muslimischen Gemeinschaften der Fall ist, kann der Leiter des islamischen Zentrums die Frau verheiraten.

Wenn es keinen Leiter eines islamischen Zentrums gibt, kann der Imam der Moschee oder ein Gelehrter oder ein muslimischer Mann mit gutem Charakter sie verheiraten

Mit 18 heiraten...

Ihr werdet es bereuen. Merk dir meine Worte.

Lass die Finger von dem. Deine Eltern haben Menschenkenntnis. Du nicht.

Also ew gibt zwar schon Möglichkeiten dein wali zu ändern aber das kann man hier nicht entscheiden

In islamische Länder entscheidet solche Konflikte entweder ein imam oder ein islamische Richter

In Deutschland würde ich auf ein imam tippen

Aber das ist so eine Sache in sich bzw das ist keine Kleinigkeit

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Und Allah ﷻ weiß es besser
Umweltfreund753  03.09.2023, 03:34

Der Imam müsste erstmal feststellen das der Vater als Wali ohne gültigen grund sie Heirat unterbindet

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