Internet?

3 Antworten

Sofern du ihm die Bilder freiwillig zur Verfügung gestellt hast, liegt meines Wissens nach keine Straftat vor.


Du darfst so viele Bilder von jemandem machen, wie du willst - nur Veröffentlichung ist erst durch eine Einverständniserklärung gestattet. Diese ist automatisch gegeben, wenn der Abgebildete eine Gegenleistung erhält.

Das alles kannst du im Kusturhebergesetz auch noch mal nachlesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/BJNR000070907.html

Strafbar ist nur das Verbreiten ohne Zustimmung. Aber auch nur Bilder die nicht in einem Öffentlich Raum gemacht wurden.